Bundesverfassungsgericht
Regelungen zur Triage mit dem Grundgesetz unvereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur sogenannten Triage für nichtig erklärt.

    Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
    Bundesverfassungsgericht: Regelungen zur Triage mit dem Grundgesetz unvereinbar (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Diese sollen festlegen, in welcher Reihenfolge Patienten bei knappen Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden. Der Erste Senat entschied in dem in Karlsruhe veröffentlichten Urteil, dass es dafür keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gebe. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Kläger sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Die Entscheidung fiel klar mit 6 zu 2 Stimmen.
    Gegen die Passagen im Infektionsschutzgesetz hatten 14 Ärztinnen und Ärzte geklagt. Nach der Corona-Pandemie hatte das Bundesverfassungsgericht Regelungen angemahnt, die ausschließen, dass etwa Menschen mit Behinderungen bei der Behandlung benachteiligt werden.
    Diese Nachricht wurde am 04.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.