
Das Außenministerium in Riga verwies zur Begründung auf generelle Sicherheitsbedenken in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Die bisherige Einreisesperre wäre in wenigen Tagen ausgelaufen.
Von der Regelung ausgenommen sind russische Staatsbürger mit einer Aufenthaltsgenehmigung für Lettland, die EU und den Schengenraum. Weiter gibt es Ausnahmen für humanitäre Sonderfälle.
Von der Regelung ausgenommen sind russische Staatsbürger mit einer Aufenthaltsgenehmigung für Lettland, die EU und den Schengenraum. Weiter gibt es Ausnahmen für humanitäre Sonderfälle.
Diese Nachricht wurde am 27.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.