
Das Bundesjustizministerium teilte in Berlin mit, es werde in Kürze einen entsprechenden Entwurf vorlegen. Damit wolle die Koalition den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu dem Thema Rechnung tragen und gleichzeitig sicherstellen, dass Ehen von Minderjährigen auch künftig nicht anerkannt würden. Details wurden nicht genannt.
Nach dem derzeitigen Recht wird eine im Ausland geschlossene Ehe automatisch unwirksam, wenn einer der Partner jünger als 16 Jahre ist. Das Verfassungsgericht hatte dies mit der Begründung für gesetzeswidrig erklärt, dass die Folgen nicht ausreichend berücksichtigt würden. Hintergrund ist, dass die Aberkennung einer Ehe sich für Betroffene auch negativ auswirken kann - etwa wenn sie dadurch Ansprüche auf Unterhalt verlieren.
Diese Nachricht wurde am 20.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
