
Bis 2035 will die Bundesregierung die Zahl der derzeit verfügbaren Reservistinnen und Reservisten von 60 000 auf 200.000 steigern. Die geplante Reform soll 2027 in Kraft treten. Sie würde den Alltag vieler Reservistinnen und Reservisten verändern – und könnte auch Auswirkungen auf zahlreiche Betriebe haben.
Warum die Bundeswehr das Reservestärkungsgesetz braucht
Von rund 900.000 ausgebildeten Reservisten sind derzeit nur etwa 60.000 direkt verfügbar. Reservisten sind ehemalige Soldaten sowie bestimmte freiwillig Verpflichtete, etwa im Heimatschutz. Der Großteil der erfahrenen Reservisten stammt aus der Zeit vor dem Aussetzen der Wehrpflicht im Jahr 2011 und erreicht zunehmend das Alterslimit. Die Bundeswehr versucht deshalb seit Jahren, jüngere Reservisten zu gewinnen.
Moderne Waffensysteme entwickeln sich ständig weiter. Soldatinnen und Soldaten, die ihren Dienst vor Jahren beendet haben, können deshalb im Ernstfall nicht ohne Weiteres eingesetzt werden. Regelmäßige Übungen sollen sicherstellen, dass Reservisten mit aktueller Technik umgehen können.
Pflichtübungen statt Freiwilligkeit: Was auf Soldaten zukommt
Bisher waren Einberufungen zu Reserveübungen in Friedenszeiten freiwillig: Sowohl der Reservist als auch dessen Arbeitgeber mussten der Übung zustimmen. Dieses Prinzip der doppelten Freiwilligkeit soll entfallen und die Bundeswehr soll das Recht bekommen, Reservistinnen und Reservisten verpflichtend zu Übungen heranzuziehen. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten für diese Zeiten freistellen.
Zwar wollen viele Reservisten aktiv bleiben, doch die Aussicht auf verpflichtende Übungen über Jahrzehnte hinweg könnte deren Bereitschaft senken, warnt der Journalist und Verteidigungsexperte Thomas Wiegold. Auch die allgemeine Bereitschaft für freiwilligen Wehrdienst könnte so sinken. Damit rücke seiner Meinung nach sogar eine allgemeine Wehrpflicht wieder in greifbare Nähe.
Nach Wiegolds Einschätzung bewegt sich die Bundeswehr gerade von einem Extrem ins andere: Früher wurden Reservisten kaum genutzt, auch wenn sie sich aktiv für Übungen meldeten, nun sollen sie verpflichtet werden.
Betroffen sind alle ehemaligen Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sowie Personen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes den neuen freiwilligen Wehrdienst absolvieren. Wer vor der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 den alten Grundwehrdienst geleistet hat, soll nicht nachträglich zu Pflichtübungen herangezogen werden.
Je nach früherer Dienstzeit können Reservisten zu Übungen von bis zu zwölf Wochen pro Jahr verpflichtet werden. Wer weniger als sechs Monate bei der Bundeswehr gedient hat, soll nicht verpflichtet werden.
Fachkräftemangel verschärft? Die Folgen für Arbeitgeber
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten durch das Gesetz künftig wochenlang in ihren Jobs fehlen. Vor allem in Betrieben mit Fachkräftemangel kann das für Arbeitgeber gravierende Folgen haben. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lehnt einen verpflichtenden Dienst von Reservisten ab, auch die Industrie- und Handelskammer hat bereits Bedenken geäußert.
Um die Wirtschaft zu beschwichtigen, enthält der Gesetzentwurf Schutzrechte. So muss der Heranziehungsbescheid nun acht statt vier Wochen vor Übungsbeginn zugestellt werden. Betriebe können binnen zwei Wochen widersprechen, wenn der Mitarbeiter für den Betrieb unentbehrlich ist. Änderungen im Arbeitsplatzschutzgesetz sehen höhere Kostenerstattungen für Ersatzkräfte sowie spezielle Förderbeträge für kleine und mittlere Unternehmen vor.
Als Ausgleich für die Dienstpflicht werden die finanziellen Bedingungen verbessert. Durch Änderungen im Unterhaltssicherungsgesetz erhalten Reservisten künftig höhere Auslandszuschläge, erweiterte Fahrtkostenerstattungen und Reisebeihilfen. Zudem soll eine moderne persönliche Ausrüstung garantiert werden.
Online-Text: Philipp Jedicke










