
Das entschied das Oberlandesgericht Naumburg. Eine Revision der Angeklagten wurde als weitgehend unbegründet verworfen. Das Urteil ist laut einem Gerichtssprecher rechtskräftig und kann nicht angefochten werden. Liebich war im Juli 2023 noch als Sven Liebich vom Amtsgericht Halle zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Seit 2014 organisierte Liebich regelmäßig Kundgebungen, bei denen es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten kam.
Diese Nachricht wurde am 14.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.