
Grund sind mögliche rückwirkende Straferlasse bei Cannabis-Vergehen. Richterbund-Geschäftsführer Rebehn sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, die Strafakten müssten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz händisch ausgewertet werden. Dies sei sehr zeitaufwändig. Der Gesetzgeber solle deshalb die geplante Amnestie-Regelung für nicht vollstreckte Altfälle aus dem Cannabisgesetz streichen, meinte Rebehn.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter forderte den Stopp des Vorhabens. Sein Vorsitzender Peglow sagte den Funke-Medien, das Gesetz sei in der Praxis schwierig umsetzbar und fördere den Kleinhandel vom Cannabis.
Im Bundestag wird morgen abschließend über das Vorhaben abgestimmt, das am 1. April in Kraft treten soll. Besitz und Eigenanbau bestimmter Mengen sollen damit für Volljährige erlaubt sein. Union und AfD, aber auch einige SPD-Abgeordnete lehnen die Pläne ab.
Diese Nachricht wurde am 22.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
