
Versicherer dürfen demnach die Berechnung der Rente nicht einseitig zu Lasten der Verbraucher ändern. Im konkreten Fall ging es um fondsgebundene Verträge der Allianz-Lebensversicherung. Eine Klausel darin sah vor, dass der sogennante Rentenfaktor dauerhaft geändert werden kann, wenn sich die Lebensumstände bei den Versicherten ändern. Durch diese Praxis würden Verbraucher einseitig benachteiligt, teilten die Richter in Karlsruhe mit.
Das Urteil betrifft Fachleuten zufolge auch zahlreiche andere Anbieter von Riester-Verträgen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie bekam bereits vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Recht. Der BGH bestätigte das Urteil nun und wies die Revision der Allianz-Versicherung zurück.
(Az. IV ZR 34/25)
Diese Nachricht wurde am 10.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
