
Der Bundesgerichtshof erklärte eine zentrale Klausel für unwirksam. Im konkreten Fall ging es um fondsgebundene Verträge der Allianz-Lebensversicherung. Eine Klausel darin sah vor, dass der Rentenfaktor, und damit das Geld für einen Rentner, gesenkt werden konnte – und zwar dauerhaft. Somit ließ er sich im Fall besserer wirtschaftlicher Verhältnisse nicht wieder erhöhen. Durch diese Praxis würden Verbraucher einseitig benachteiligt, teilten die Richter in Karlsruhe mit. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Urteil gilt als wegweisend.
Diese Nachricht wurde am 11.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
