![Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien, gibt ein Interview in ihrem Büro im Kanzleramt. Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien, gibt ein Interview in ihrem Büro im Kanzleramt.](https://bilder.deutschlandfunk.de/0b/75/d7/9d/0b75d79d-106d-41f2-8ac4-e0c3e29f88a9/roth-interview-pressegesetz-100-1920x1080.jpg)
Diese interpretierten Artikel 5 des Grundgesetzes dahingehend, dass sie entscheiden könnten, was aus ihrer Sicht Kunst sei. In Artikel 5 ist unter anderem die Kunstfreiheit festgeschrieben.
Roth erklärte, sie bekomme von vielen Einrichtungen gespiegelt, dass auf sie Druck ausgeübt werde. Dies betreffe Theater und Kindertheater ebenso wie Museen. Sie beobachte dies mit großer Sorge, betonte die Kulturstaatsministerin. Wer Theatern vorschreiben wolle, welche Stücke sie aufführen sollten, Musikern, welche Komponisten noch legitim seien, oder Museen, welche Bilder sie auf- oder abzuhängen hätten, der verübe einen frontalen Angriff auf das Grundgesetz und auf die Kunstfreiheit.
Diese Nachricht wurde am 22.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.