
Der Bundestag verabschiedete am späten Abend ein Gesetz, das den Handel unter anderem dazu verpflichtet, Rückgabestellen für alte Mobiltelefone, Taschenlampen oder Elektrorasierer einheitlich zu kennzeichnen. Man wolle bessere Sammelquoten, sagte der CDU-Abgeordnete Bilic. Ressourcen aus Elektrogeräten seien wertvoll für die Kreislaufwirtschaft.
Elektronische Zigaretten dürfen künftig nach dem Gebrauch uneingeschränkt und kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden - auch wenn der Verbraucher kein neues Produkt kauft. Anders als ursprünglich geplant, gilt diese Regelung nicht nur für Einwegprodukte, sondern auch für Mehrweg-E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer.
Diese Nachricht wurde am 07.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
