
In einem Gutachten komme er zu dem Schluss, dass auch Totalsanktionen bis hin zur vollständigen Streichung von Leistungen mit dem Grundgesetz vereinbar sein können, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Zwar habe das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen, stark eingeschränkt. Diese hohen Hürden seien aber überwindbar. Konkret schlägt der frühere Bundes-Sozialrichter verhältnismäßig gestaltete Härtefallregeln vor, etwa in Abhängigkeit davon ob es sich um Alleinstehende oder Haushalte mit Partnern und Kindern handelt.
Geschrieben hatte der Jurist das Gutachten im Auftrag der von arbeitgeberfinanzierten "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft".
Diese Nachricht wurde am 15.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.