Donnerstag, 28. März 2024

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Schmidt: Ärzte müssen bei Spätabtreibung aktiv beraten

Die ehemalige Familienministerin Renate Schmidt unterstützt den Gruppenantrag der Union zur Spätabtreibung, der heute im Bundestag eingebracht werden soll. Schwangere, die nach der zwölften Woche vor einer Entscheidung pro oder contra Abtreibung stehen, sollen künftig medizinisch und psychosozial unterstützt werden.

Renate Schmidt im Gespräch mit Jürgen Liminski | 26.11.2008
    Jürgen Liminski: Bundestagsabgeordnete um den Unionsfamilienpolitiker Johannes Singhammer wollen heute einen Gruppenantrag zum Thema Spätabtreibung ins Parlament einbringen. Der Gesetzentwurf sieht eine Beratungspflicht für Ärzte und eine dreitägige Bedenkzeit nach der Diagnose vor. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr in erster Lesung im Bundestag beraten werden und Anfang kommenden Jahres dann nach einer Expertenanhörung in die abschließende Beratung gehen. Bisher haben knapp 200 Parlamentarier den Entwurf unterzeichnet, darunter vor allem Unionspolitiker, aber auch die SPD-Politikerin Renate Schmidt, früher Familienministerin in diesem Land. Sie ist nun am Telefon. Guten Morgen, Frau Schmidt.

    Renate Schmidt: Guten Morgen!

    Liminski: Frau Schmidt, was versprechen Sie sich von dieser Initiative?

    Schmidt: Ich möchte gerne, dass Schwangere in einer solchen außerordentlichen Konfliktsituation, in einem Schockzustand beinahe, die sich für ihr Kind ja entschieden haben, die in einem Zustand der Schwangerschaft sind, der sehr weit fortgeschritten ist, dass die eine bessere Beratung bekommen. Wir wissen aus Untersuchungen, dass sich Schwangere medizinisch ganz gut beraten fühlen - 70 Prozent sagen, die Informationen waren gut -, aber dass sie dann, wenn sie eine Diagnose bekommen, dass ihr Kind eventuell behindert auf die Welt kommen könnte, im Prinzip überhaupt keine vernünftige Beratung erfahren. Wir möchten gerne mit diesem Antrag sicherstellen, dass nicht etwa die Schwangere die Verpflichtung hat, sich beraten zu lassen, sondern dass der Arzt die Verpflichtung hat, der Schwangeren Beratungsangebote zu machen und sie zu beraten und sie nicht nur auf die medizinische Beratung zu verweisen und das darauf zu reduzieren, sondern psychosoziale Beratung anzubieten, besser geschult zu sein und auch auf entsprechende Stellen und Selbsthilfeorganisationen hinzuweisen.

    Liminski: Also eine bessere Beratung. Für die neuen Regelungen muss aber das Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert werden. Eine Mehrheit Ihrer Fraktion lehnt das ab und schlägt eine Änderung der Mutterschaftsrichtlinien vor, um betroffenen Frauen diese bessere Beratung zu bieten. Warum haben Sie sich für diesen Antrag entschieden?

    Schmidt: Weil die Mutterschaftsrichtlinien untergesetzlich sind. Der Bundestag, also der Gesetzgeber, wir, die Abgeordneten haben keinerlei Einfluss darauf. Wir haben nicht die Möglichkeiten, dieses in irgendeiner Weise sicherzustellen. Wir haben auch keinen Einfluss darauf, was im Mutterschaftspass steht. Ich halte es für richtig und gut, wenn das dort auch steht, aber eine untergesetzliche Maßnahme reicht mir in diesem Fall nicht aus. Diese Mutterschaftsrichtlinien sind schon teilweise geändert worden und dennoch fühlen sich die Frauen nicht gut genug beraten. Ich sage hier ganz ausdrücklich, dieser Gesetzentwurf, den wir hier vorlegen, ist keinerlei Misstrauen gegenüber den Schwangeren, ist keinerlei Unterstellung von Leichtfertigkeit der Schwangeren, sondern ist, sage ich mal, in einem gewissen Ausmaß auch ein Misstrauen gegenüber manchen Ärzten, weiß Gott nicht allen, aber gegenüber manchen Ärzten, die ihren Beratungsverpflichtungen nicht ausreichend nachkommen.

    Liminski: Die FDP will auch einen eigenen Antrag stellen. Dabei gehe es um mehr Hilfen für die Frauen, heißt es da. Kann man diese Hilfen nicht auch in Ihrem Antrag einbauen und somit mehr Gemeinsamkeit, sprich mehr Chancen auf Mehrheit im Bundestag auftreten?

    Schmidt: Ich habe die große Hoffnung – und ich sehe mich da auch ein bisschen als Druckmittel in einer gewissen Weise -, dass solche Einigungen herbeigeführt werden. Es gibt ja eine Gruppe um die Kerstin Griese in meiner Fraktion, die den SPD-Antrag ergänzen wollen. Es gibt Frau Lenke, die einen FDP-Antrag erarbeiten will. Es gibt Grüne, die dem einen oder anderen Antrag beitreten werden, Linke auch. Es wird eine Anhörung geben. Und ich habe manchmal den Eindruck, dass so in den Begründungsteilen der jeweiligen Konzepte und Anträge und Gesetzesentwürfe eigentlich wir alle ganz nah beieinander sind. Wenn die Anhörung vorbei ist, hoffe ich, dass wir uns zusammensetzen und dann was Vernünftiges gemeinsam hinbekommen – zum Nutzen derjenigen Frauen und Eltern in unserem Land, die in einer so schwierigen Situation sind.

    Liminski: Glauben Sie denn, dass man mit diesem vielleicht gemeinsamen Antrag oder auch anderen Anträgen künftig die Tür zu einer neuen Abtreibungsdebatte öffnet?

    Schmidt: Nein. Genau das war ja ursprünglich mal in vergangenen Jahren die Absicht der Union, das alles im Paragraphen 218 zu regeln, und das ist zurecht auf Widerstand in der SPD gestoßen. Dieses wäre nicht gerechtfertigt gewesen. Die Union hat dazugelernt. Die Unionsabgeordneten, die diesen Antrag unterstützen, die haben dazugelernt und insoweit sage ich, das Misstrauen gegenüber diesem Gesetzesantrag ist absolut nicht gerechtfertigt. Ich sehe keinerlei Ansatz, dass hier der Paragraph 218 wieder zur Disposition gestellt wird oder andere Unterstellungen, die hier geäußert werden. Diese Unterstellungen fußen wahrscheinlich auf einem jahrelangen quälenden Diskussionsprozess, wo man sich selbst gegeneinander nicht mehr so ganz traut.

    Liminski: Nun haben wir offensichtlich zu wenig Kinder. Wäre denn eine neue Abtreibungsdebatte, wenn nicht aus moralischen, so doch aus mathematischen Gründen sinnvoll? Oder anders gefragt: Können wir es uns demographisch überhaupt leisten, jährlich 130.000 Kinder durch Abtreibung zu verlieren?

    Schmidt: Ich glaube, das ist nicht die richtige Fragestellung, wenn ich das sage, sondern es geht bei der Frage der Abtreibungen immer darum, dass jede Frau das mit ihrem Gewissen ausmachen muss - ich rede jetzt nicht von den Abtreibungen nach der 12. Woche - über die haben wir jetzt gesprochen-, sondern vor der 12. Woche – und dieses findet nur nach ausreichender Beratung statt. Das was allerdings notwendig ist, sind mehr Hilfen, ist an manchen Stellen mehr Aufklärung. Deshalb finde ich es auch gut, dass in dem Konzept der SPD zum Beispiel mehr Hilfen gefordert werden für das Leben von Eltern mit ihren behinderten Kindern. Das ist richtig und gut. Natürlich muss man auch an anderen Stellen versuchen, mehr Hilfen anzubieten. Aber wir wissen auch, dass es nicht immer nur um materielle Hilfen bei Abtreibungen geht, sondern mindestens die Hälfte der Abtreibungen finden statt, weil die Frauen von ihren Männern alleine gelassen werden, weil sie sich entscheiden müssen für ihr Kind oder zu ihrer Partnerschaft. Ich halte das für fatal und nicht jede Frau hat das Selbstbewusstsein, dann dem Mann einen Tritt in den Allerwertesten zu geben und ihn dorthin zu schicken, wo er hingehört, und sich für ihr Kind zu entscheiden. Das können sie mit jedweden materiellen Hilfen nicht leisten. Das können sie nur mit Stärken des Selbstbewusstseins der Frauen leisten und deshalb bin ich so sehr für eine gute und die bestmögliche Beratung.

    Liminski: Ihr Gesetzentwurf weist hier einen neuen Weg. Weniger Abtreibung durch mehr Hilfen und Stärkung des Selbstbewusstseins. Kann man das nicht verallgemeinern, also auch auf alle Abtreibungsgesetze anwenden?

    Schmidt: Nein. Ich finde, wir haben in Deutschland eines der besten Lebensschutzkonzepte in ganz Europa - dadurch, dass wir also diese Beratung praktisch durchgehend haben -, und in diesem einen Bereich, den wir jetzt ansprechen, gab es diese Beratung nicht, weil die eugenische Indikation zurecht entfallen ist, nur die medizinische geblieben ist, und die medizinische war früher ja mal nur für diese Fälle gedacht, wo es akute Gefahr für das Leben der Mutter gibt. Da hat sich also jedwede Beratung eigentlich verboten, sondern es waren ganz schnelle Aktionen dort notwendig. Nachdem dieses jetzt eine Indikation ist – ich sage noch einmal zurecht -, ist diese Beratung in diesem Fall entfallen. Ich glaube, wir haben, wenn wir das jetzt hinkriegen, dass wir hier auch eine gute Beratungspflicht der Ärzte haben, eines der besten Lebensschutzkonzepte in ganz Europa und über Europa hinaus.

    Liminski: Neue Ansätze in der Abtreibungsdebatte. Das war Renate Schmidt (SPD), ehemals Familienministerin. Besten Dank für das Gespräch, Frau Schmidt.

    Schmidt: Bitte schön!