
Danach können sich Menschen aus dem Ausland, die schon lange legal in Deutschland leben, bereits nach fünf Jahren um den deutschen Pass bewerben. Bislang betrug die Frist im Regelfall acht Jahre. Die Einbürgerung von Personen, die nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können oder sich nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, wird hingegen erschwert. Des Weiteren sollen doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich ermöglicht werden.
Diese Nachricht wurde am 27.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.