Scholz halte dies für eine sehr vernünftige Entscheidung, teilte sein Sprecher Hebestreit mit. Das Bundesverfassungsgericht hatte nach der Beschwerde eines CDU-Abgeordneten wegen zu kurzer Beratungsfristen die eigentlich für diese Woche geplante Schlussabstimmung per Eilbeschluss untersagt.
Die Spitzen der Ampel-Fraktionen entschieden sich daraufhin gegen eine mögliche Sondersitzung während der parlamentarischen Sommerpause. Die Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetz soll nun in der ersten regulären Sitzungswoche Anfang September stattfinden.
Auch Bundestagspräsidentin Bas zeigte sich erleichtert. Beschleunigte Gesetzgebungsverfahren müssten die Ausnahme bleiben.
Diese Nachricht wurde am 06.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.