Der Rede schließt sich im Plenum eine Aussprache an. Hintergrund der Debatte ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten die Umwidmung von 60 Milliarden Euro für nichtig erklärt. Inzwischen hat sich die Ampel-Koalition auf einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr geeinigt.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Willsch sagte im Deutschlandfunk, die Unionsfraktion werde dem Etat für 2023 nicht zustimmen. Man werde der Regierung nicht aus ihrer Finanzkrise heraushelfen. Wie Unionsfraktionschef Merz machte Willsch deutlich, dass erneut das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden könnte, sollte die Regierung auch für 2024 eine Haushaltsnotlage feststellen. Die Grünenfraktionsvorsitzende Dröge ließ diese Frage offen. Man werde das sehr genau prüfen, sagte sie im ZDF. Eine Begründung für eine Notlage könnte die anhaltende Unterstützung der Ukraine im Krieg gegen Russland sein.
Diese Nachricht wurde am 28.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.