Urteil
Schufa muss Daten über Zahlungsstörungen nicht sofort nach der Zahlung löschen

Die Schufa muss Daten über Zahlungsprobleme nicht sofort löschen, wenn gezahlt wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er gab damit der Revision der Wirtschaftsauskunftei gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln statt.

    Das Schufa-Logo steht auf einer Glastür.
    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die Schufa Daten über Zahlungsausfälle nicht sofort nach der Begleichung löschen muss. (Andreas Arnold / dpa / Andreas Arnold)
    Die bisherige Frist von bis zu drei Jahren hält der BGH als Leitlinie für angemessen. Das müsse aber im Einzelfall abgewogen werden.
    Das Oberlandesgericht muss nun neu über die Klage eines Manns entscheiden, der drei Forderungen über insgesamt etwa 740 Euro trotz Mahnungen und einem Vollstreckungsbescheid erst nach zehn bis 22 Monaten beglich. 
    Ob und wie lange Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Daten über erledigte Forderungen speichern dürfen, ist gesetzlich nicht klar geregelt. Diese Firmen haben sich aber ein eigenes Regelwerk auferlegt, das vom hessischen Datenschutzbeauftragten genehmigt wurde. Es sieht für erledigte Zahlungsstörungen grundsätzlich eine Speicherfrist von drei Jahren vor. In bestimmten Fällen endet die Speicherung schon nach 18 Monaten.
    Diese Nachricht wurde am 18.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.