Richter Jackson sah es als erwiesen an, dass Microsoft seine Markt beherrschende Stellung bei den Betriebsystemen ausgenutzt hat, um Konkurrenten aus dem Feld zu schlagen. Ein zentraler Punkt in seinem Urteil war das Verhalten des Unternehmens im so genannten Browser-Krieg gegen Netscape. Microsoft hatte den Internet Explorer nur im Bündel mit Windows 95/98 ausgeliefert und darüber hinaus Programmierschnittstellen, über die der Webbrowser auf Betriebsysteme zugreifen kann, so geändert, dass der Internet Explorer besser und stabiler laufen sollte als Netscapes Navigator. Für William Neukomm, den Chefjustitiar von Microsoft, liegt hier eine der wichtigsten Streitfragen des Kartellverfahrens: "Ist es Microsoft erlaubt, Internetunterstützung in Windows 98 einzubauen? Darf Microsoft Anwendern eine Betriebsystemunterstützung geben, mit der sie und unabhängige Software-Entwickler Zugriff auf das Internet haben?" Dieser Argumentation folgte Richter Jackson aber nicht, sondern gab den Klägern recht.
Ein weiterer Vorwurf galt Microsofts Bemühen, die Java-Technologie der Firma Sun so abzuändern, dass die ursprünglich plattformunabhängige Programmiersprache Java nur auf Windows-Systemen sinnvoll lauffähig ist. Damit wären die alternativen Java-Versionen für den Markt irrelevant. Auch hierin sah Jackson eine Verletzung der Kartellbestimmungen.
Related Link Das Urteil im Wortlaut: Conclusions of Law
Ein weiterer Vorwurf galt Microsofts Bemühen, die Java-Technologie der Firma Sun so abzuändern, dass die ursprünglich plattformunabhängige Programmiersprache Java nur auf Windows-Systemen sinnvoll lauffähig ist. Damit wären die alternativen Java-Versionen für den Markt irrelevant. Auch hierin sah Jackson eine Verletzung der Kartellbestimmungen.
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