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Schweizer Bundesgericht lehnt weiteren Eilantrag Pechsteins ab

Claudia Pechstein muss zum Jahresausklang einen neuerlichen Rückschlag hinnehmen. Die 37-Jährige war vom Eislauf-Weltverband ISU wegen auffälliger Retikulozyten-Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Ein Eilantrag dagegen wurde abgelehnt.

Von Thomas Kistner | 30.12.2009
    Der oberste Sportgerichtshof CAS in Lausanne hatte diese Sperre bestätigt, dagegen versucht Pechstein nun mit einer Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht vorzugehen. In dem Zusammenhang erließ nun jedoch die I. zivilrechtliche Abteilung durch das präsidierende Mitglied Gilbert Kolly die bereits vierte Eilverfügung und lehnte einen weiteren Antrag der fünfmaligen Olympiasiegerin ab.

    Pechstein wollte erreichen, dass das Gericht möglichst vor den Eisschnelllauf-Europameisterschaften vom 8. bis 10. Januar 2010 im norwegischen Hamar ein Urteil fällt. Aus der Eilverfügung geht auch hervor, dass sich die Athletin bis zur letzten Nominierungsrunde des Deutschen Olympischen Sportbundes am 22. Januar ihre Olympiachance für die Winterspiele in Vancouver erhalten habe wollen. Das Bundesgericht lehnt es jedoch ab, deshalb die anberaumten Antwortfristen für die gegnerischen Parteien zu verkürzen. Der CAS sowie die ISU sind laut Gerichtspressestelle weiter "eingeladen, bis zum 18. Januar 2010 Stellung zu nehmen", und zwar zur Ergänzung eines Pechstein-Gesuchs vom 17. Dezember. "Grundsätzlich", heißt es am Bundesgericht, sei daher mit einem Urteil zu Pechsteins Beschwerde gegen das CAS-Urteil kaum vor dem 18. Januar zu rechnen.

    Die von der Athletin vorgetragene Eilbedürftigkeit ist für das Bundesgericht nicht zwingend. Bundesrichter Kolly verweist darauf, dass schon in einer früheren Verfügung "eindeutig zum Ausdruck gebracht wurde", dass die von Pechstein geschilderten "zukünftigen Ereignisse keinen ausreichenden Grund bilden, eine kürzere Frist anzusetzen".

    Gegenwind erhält Pechstein auch in der Heimat. Der Chef der Deutschen Sporthilfe, Werner E. Klatten, sagte dem Berliner Tagesspiegel auf die Frage, ob die Gesperrte für ihn eine Doperin sei: "Ja, es ist so." Er könne "nur zur Kenntnis nehmen, was ein Gericht feststellt", sagte der Sporthilfe-Vorsitzende und erinnerte daran, dass es keine Hinweise dafür geben, dass der CAS "aus unsachlichen Motiven heraus" geurteilt habe.