Sprecher: Bereits die einzelne befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner jede einem Embryo entnommene Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag.
Sprecherin: Das Gesetz verbietet also eindeutig die Herstellung embryonaler Stammzellen, die immer mit der Zerstörung eines Embryos einhergeht. Sind die embryonalen Stammzellen aber erst einmal isoliert, sieht die Sache ganz anders aus. Denn embryonale Stammzellen sind eben keine Embryonen: Sie können sich nicht mehr zu einem Menschen entwickeln. Damit ist der Import der embryonalen Stammzellen aus juristischer Sicht unproblematisch. So umstritten die geplanten Experimente des Bonner Forschers Oliver Brüstle auch sein mögen - die Gesetze stehen ihnen derzeit nicht entgegen.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG hat ihre Genehmigung trotzdem immer wieder hinausgeschoben, um der öffentlichen Debatte Raum zu verschaffen. In ihren Empfehlungen vom Mai 2001 macht die DFG aber klar, dass ihr der derzeit gültige rechtliche Rahmen zu eng erscheint. Der bloße Import von embryonalen Stammzellen ist ihr zu wenig.
Sprecher: Er erlaubt deutschen Wissenschaftlern keinerlei Einfluss auf die Herstellung embryonaler Stammzelllinien und setzt sie unvertretbaren Abhängigkeiten aus, sofern diese Linien aus rein kommerziellen Quellen stammen. Als zweiten Schritt, falls erforderlich, schlägt die DFG dem Gesetzgeber vor, in Überlegungen einzutreten, Wissenschaftlern in Deutschland die Möglichkeit zu eröffnen, aktiv an der Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzelllinien zu arbeiten.
Sprecherin: Die DFG argumentiert vor allem mit der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Forschung, dem Anspruch schwerkranker Patienten auf Heilung und verweist auf die Straffreiheit beim Schwangerschaftsabruch. Darf es sein, dass der Embryo im Reagenzglas besser geschützt wird, als im Mutterleib? Die Enquetekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin des Bundestages betont in ihrem Zwischenbericht vom November 2001, dass sich die Situation der Schwangerschaft nicht mit der der Forschung vergleichen lässt.
Sprecher: Der von vielen behauptete Wertungswiderspruch zwischen den Regelungen des Schwangerschaftsabbruches, die nach Maßgabe der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes getroffen wurden, und dem Verbot der Forschung an Embryonen liegt insofern nicht vor.
Sprecherin: Eine Herstellung embryonaler Stammzellen in Deutschland kommt für die Enquetekommission nicht in Frage, was den Import betrifft konnte sie allerdings keinen Konsens erzielen. Diese Position geht Bundeskanzler Gerhard Schröder nicht weit genug. In einem Beitrag für die "Woche fordert er eine Diskussion ohne ideologische Scheuklappen.
Sprecher: Eine Selbstbescheidung Deutschlands würde im Zeitalter von Binnenmarkt und Internet nur dazu führen, dass wir das importieren, was bei uns verboten, aber in unseren Nachbarländern erlaubt ist.
Sprecherin: Schützenhilfe erhoffte sich Gerhard Schröder vom Nationalen Ethikrat, den er im Mai 2001 berufen hat, doch auch der kam zu keiner eindeutigen Empfehlung. Jetzt ist der Bundestag am Zug. Neue Argumente sind nicht zu erwarten, Einigkeit noch weniger. Deshalb wird die Deutsche Forschungsgemeinschaft wohl Fakten schaffen. Sie hat angekündigt, bereits einen Tag nach der Bundestagsdebatte über den Antrag von Oliver Brüstle zu entscheiden und zwar nach der dann gültigen Rechtslage. Und die erlaubt auch in Deutschland den Import menschlicher embryonaler Stammzellen.
Autor: Volkart Wildermuth
Sprecherin: Das Gesetz verbietet also eindeutig die Herstellung embryonaler Stammzellen, die immer mit der Zerstörung eines Embryos einhergeht. Sind die embryonalen Stammzellen aber erst einmal isoliert, sieht die Sache ganz anders aus. Denn embryonale Stammzellen sind eben keine Embryonen: Sie können sich nicht mehr zu einem Menschen entwickeln. Damit ist der Import der embryonalen Stammzellen aus juristischer Sicht unproblematisch. So umstritten die geplanten Experimente des Bonner Forschers Oliver Brüstle auch sein mögen - die Gesetze stehen ihnen derzeit nicht entgegen.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG hat ihre Genehmigung trotzdem immer wieder hinausgeschoben, um der öffentlichen Debatte Raum zu verschaffen. In ihren Empfehlungen vom Mai 2001 macht die DFG aber klar, dass ihr der derzeit gültige rechtliche Rahmen zu eng erscheint. Der bloße Import von embryonalen Stammzellen ist ihr zu wenig.
Sprecher: Er erlaubt deutschen Wissenschaftlern keinerlei Einfluss auf die Herstellung embryonaler Stammzelllinien und setzt sie unvertretbaren Abhängigkeiten aus, sofern diese Linien aus rein kommerziellen Quellen stammen. Als zweiten Schritt, falls erforderlich, schlägt die DFG dem Gesetzgeber vor, in Überlegungen einzutreten, Wissenschaftlern in Deutschland die Möglichkeit zu eröffnen, aktiv an der Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzelllinien zu arbeiten.
Sprecherin: Die DFG argumentiert vor allem mit der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Forschung, dem Anspruch schwerkranker Patienten auf Heilung und verweist auf die Straffreiheit beim Schwangerschaftsabruch. Darf es sein, dass der Embryo im Reagenzglas besser geschützt wird, als im Mutterleib? Die Enquetekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin des Bundestages betont in ihrem Zwischenbericht vom November 2001, dass sich die Situation der Schwangerschaft nicht mit der der Forschung vergleichen lässt.
Sprecher: Der von vielen behauptete Wertungswiderspruch zwischen den Regelungen des Schwangerschaftsabbruches, die nach Maßgabe der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes getroffen wurden, und dem Verbot der Forschung an Embryonen liegt insofern nicht vor.
Sprecherin: Eine Herstellung embryonaler Stammzellen in Deutschland kommt für die Enquetekommission nicht in Frage, was den Import betrifft konnte sie allerdings keinen Konsens erzielen. Diese Position geht Bundeskanzler Gerhard Schröder nicht weit genug. In einem Beitrag für die "Woche fordert er eine Diskussion ohne ideologische Scheuklappen.
Sprecher: Eine Selbstbescheidung Deutschlands würde im Zeitalter von Binnenmarkt und Internet nur dazu führen, dass wir das importieren, was bei uns verboten, aber in unseren Nachbarländern erlaubt ist.
Sprecherin: Schützenhilfe erhoffte sich Gerhard Schröder vom Nationalen Ethikrat, den er im Mai 2001 berufen hat, doch auch der kam zu keiner eindeutigen Empfehlung. Jetzt ist der Bundestag am Zug. Neue Argumente sind nicht zu erwarten, Einigkeit noch weniger. Deshalb wird die Deutsche Forschungsgemeinschaft wohl Fakten schaffen. Sie hat angekündigt, bereits einen Tag nach der Bundestagsdebatte über den Antrag von Oliver Brüstle zu entscheiden und zwar nach der dann gültigen Rechtslage. Und die erlaubt auch in Deutschland den Import menschlicher embryonaler Stammzellen.
Autor: Volkart Wildermuth