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Schwerpunktthema: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Weil die Fortschritte der Medizin uns immer länger leben lassen, uns sogar künstlich am Leben halten können, und weil manchem die Vorstellung ein Graus ist, in einem Zustand dauernder Bewusstlosigkeit nur noch durch Apparate am Leben gehalten zu werden, oder durch medizinische Maßnahmen eine qualvolle Sterbens- und Leidensverlängerung zu erleben, darum fassen immer mehr Menschen Patientenverfügung ab, mit denen sie festlegen, dass sie in bestimmten, irreversiblen Situationen nicht künstlich am Leben gehalten werden, sondern in Würde sterben wollen.

Moderation: Carsten Schroeder |
    Das klingt in der Theorie einfacher, als es in der Praxis ist.

    Mit Heike Hartmann und Dr. Arnold Schüller sprach Carsten Schroeder über Patientenverfügungen, die in vielen Fällen um Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen ergänzt werden.

    Studiogäste:
    Heike Hartmann, Geschäftsführerin des Fachverbandes "Betreuungsangelegenheiten" der Arbeiterwohlfahrt in Rheinland-Pfalz
    Dr. Arnold Schüller, Vize-Präsident der Ärztekammer Nordrhein

    Links zum Thema:

    Zwischenbericht "Patientenverfügungen" der Enquete Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin"

    Ärztekammer Nordrhein: Mustervorlage für Patientenverfügungen

    Deutsche Hospiz Stiftung

    Broschüre des Bundesministeriums für Justiz zu Patientenverfügungen