
Damit sollen ab kommendem Jahr bei Neueinstellungen im öffentlichen Dienst der Hansestadt mögliche verfassungsfeindliche Aktivitäten beim Landesamt für Verfassungsschutz abgefragt werden. Auch zu anderen Anlässen im beruflichen Werdegang von Beamten, Tarifbeschäftigten oder Richtern sollen solche Abfragen möglich werden. In einer Mitteilung des Senats heißt es, Angehörige des öffentlichen Dienstes seien zur Verfassungstreue verpflichtet. Wer die freiheitliche demokratische Ordnung ablehne, könne nicht für den Staat arbeiten, der auf diesen Grundsätzen aufbaue. Kritik kam von Linken und der AfD. Vertreter beider Parteien sprachen von "Gesinnungsschnüffelei".
Mit dem Gesetzentwurf befasst sich nun die Bürgerschaft.
Diese Nachricht wurde am 22.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.