Der Senat verlängerte eine Regelung, wonach die Mieten in bestehenden Verträgen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden dürfen. Diese sogenannte Kappungsgrenze gibt es seit 2018. In diesem Jahr wäre sie ausgelaufen. Der Senat verlängerte sie nun um weitere fünf Jahre.
Diese Nachricht wurde am 14.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.