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Sexualisierte Gewalt
Erstmals umfassende Aufarbeitung

Eine unabhängige Aufarbeitungskommission soll Missbrauch in Familien und in Institutionen untersuchen. Das gab der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung bekannt. Wie wichtig diese Aufarbeitung im Sport ist, zeigt auch ein aktueller Fall.

Von Andrea Schültke | 26.01.2016
    Ein Mensch hält seine Hände zum Schutz vor sein Gesicht.
    Ein Mensch hält seine Hände zum Schutz vor sein Gesicht. (imago / Pixsell)
    Vor dem Landgericht Lüneburg läuft zurzeit das Verfahren gegen einen Rudertrainer. Die Anklage wirft ihm sexuellen bzw. schweren sexuellen Missbrauch von drei Jungen in 71 Fällen vor. Die Betroffenen waren Kinder, also unter 14 Jahren. Zu den Übergriffen ist es laut Anklageschrift unter anderem auf Ausfahrten oder Regatten gekommen. Dabei musste ein Junge zum Beispiel immer wieder im Bett des Trainers übernachten wo es dann zu den sexuellen Handlungen gekommen sein soll.
    Nur eines von aktuell sechs öffentlich bekannten Verfahren im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt im Sport.
    Der Sport bietet ein Umfeld in dem potenzielle Täter und ihre Opfer auf ungezwungene Art und Weise miteinander in Kontakt kommen. Das ist den Verbänden längst klar. Die deutsche Sportjugend leistet seit Jahren Aufklärungsarbeit und bietet Präventionsmaterialien an. Auch der Deutsche Fußballbund ist in Sachen Kinderschutz aktiv. Aber an der Basis - also in den Vereinen – ist das Thema noch lange nicht angekommen.
    Nur die wenigsten haben bisher ein Präventionskonzept installiert und zum Beispiel eine Ansprechpartnerin für das Thema im Verein benannt. Auch eine Ehrenerklärung über den Umgang mit Kindern und Jugendlichen erarbeiten viele Vereine erst dann, wenn es einen Missbrauchsfall in ihren Reihen gegeben hat. Als Bausteine eines Präventionskonzeptes empfehlen Experten: alle Haupt- und Ehrenamtlichen sollten eine Ehrenerklärung unterschreiben und auch ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.
    Aber auch die Eltern sind in der Verantwortung. Sie sollten nach Kinderschutzkonzepten fragen, bevor sie die Kinder in einem Verein anmelden oder bevor es auf eine Vereinsfahrt mit Übernachtung geht.