
In dem neuen Artikel der Verfassung heißt es, jeder habe das Recht, in Übereinstimmung mit dem Gesetz Bargeld für Bankgeschäfte und andere Formen von Rechtsgeschäften zu verwenden. Damit ist Slowenien nach Ungarn und der Slowakei der dritte EU-Mitgliedstaat, der das Recht auf Bargeld für jegliche Transaktion in seiner Verfassung festlegt.
Laut einer EU-Vorschrift dürfen Barzahlungen allerdings bis zu einem Betrag von 5.000 Euro angenommen werden. Die Europäische Zentralbank erklärte, dass sie das Kernziel der Verfassungsänderung begrüße, die Verfügbarkeit und Akzeptanz von Bargeld zu stärken.
Diese Nachricht wurde am 01.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
