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Sonderfall Selbständigkeit

Der Berufseinstieg ist sicherlich keine einfache Sache. Wer den Start aber auch noch als Selbstständiger wagt, muss vieles alleine regeln und das ohne die notwendige Erfahrung. Für Freiberufler heißt das im Klartext, nicht nur die Geschäftsidee ans Laufen bringen, sondern auch noch die eigene Zukunft absichern.

Von Armin Himmelrath | 17.08.2006
    Als Annika Adams sich vor gut einem Jahr als Rechtsanwältin selbständig machte, war das für sie nach dem Studium und dem zweijährigen juristischen Referendariat wie ein Sprung ins kalte Wasser.

    "Man wird im Referendariat sicherlich informiert darüber, wie man sich als Rechtsanwalt zulässt, aber darüber hinausgehende Informationen haben wir persönlich, also ich in meiner Arbeitsgemeinschaft, nicht bekommen."


    Berufsunfähigkeit? Altersvorsorge? Sozialversicherung? Haftpflicht? Informationen, die sich Annika Adams damals mühsam selbst zusammensuchen musste. Jura-Studenten am Ende der Ausbildung emfpiehlt sie deshalb:

    "Möglichst schnell, nachdem man das Examen gemacht hat, sicherlich sich darum zu kümmern, dass man als Rechtsanwalt zugelassen wird. Um eben zugelassen zu werden, braucht man diese Berufshaftpflichtversicherung. Das muss man eben alles möglichst schnell anleiern. Man sollte sicherlich auch Mitglied im Anwaltverein werden. Auch da gibt's viele Möglichkeiten für junge Kollegen. (...) Und eben versuchen, dass man möglichst schnell sich Netzwerke aufbaut und Informationen austauscht auch mit anderen jungen Kollegen."

    Denn in solchen Netzwerken kursieren häufig genau die Informationen, die selbständige Berufseinsteiger brauchen. Das gilt auch für andere Branchen, etwa die Medienberufe. Dort gibt es weniger Vorschriften für Freiberufler - und dementsprechend mehr Fehler, die sie im Hinblick auf die notwendige berufliche und private Vorsorge machen können, sagt Ulli Schauen, Freienberater bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

    "Ich würde da erstmal ein bisschen gucken, wo es denn eigentlich beruflich hingeht, weil, danach richtet sich dann auch, wie man die Altersversorgung gestaltet. In manchen Berufen gibt es spezielle Möglichkeiten, günstige Altersversorgung abzuschließen oder auch bezuschusst zu werden, und das müsste man dann abklopfen, ob so etwas möglich ist."

    Dabei sei es nicht schwer, herauszufinden, welche Vorsorge-Angebote es für welche Berufsgruppen gibt.

    "Es gibt also im Web inzwischen zunehmend gute Beratungsmöglichkeiten und Check-Listen, wo man mal reingucken kann. Also zum Beispiel auf Mediafon oder auf www.akademie.de kann man gut nachgucken und sich beraten lassen. (...) Als Check-Liste reicht das meistens. Man findet einfach online sehr viel."

    Nicht nur beim Verkauf ihrer Dienstleistung, sondern eben auch in Sachen Vorsorge müssen Freiberufler also selber aktiv werden. Albert Vossebürger, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln:

    "Sicherlich sollte man als Selbständiger beachten, eine ausreichende Krankenversorgung zu haben. Vielfach wird das Problem diskutiert: Brauch ich zusätzlich zu meiner Altersversorgung eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Das hat ja insbesondere für Selbständige eine große Bedeutung. Weil, wenn ich morgen krank werde, dann muss ich sehen, dass ich meine finanziellen Verpflichtungen weiter erfüllen kann."

    Eine für viele Freiberufler neue Form der Absicherung bietet seit einigen Monaten auch die Bundesagentur für Arbeit: Selbständige Existenzgründer können sich hier freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Manfred Thode, Teamleiter bei der Arbeitsagentur:

    "Das kann auch ein Rechtsanwalt sein, das kann auch ein Arzt sein, das kann im Prinzip jeder sein, der in irgendeiner Form jetzt ne selbständige Tätigkeit ausübt."

    Voraussetzung ist allerdings, dass man zuvor schon einmal als Angestellter in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und wenn man sich spätestens vier Wochen nach Beginn der Freiberuflichkeit bei der Arbeitsagentur meldet.

    "Das sollte man immer sofort klären. Das heißt, wenn ich mich als Beispiel zum 1. Januar 2007 selbständig machen werde und erst am 1.3.2007 den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung stelle, dann habe ich die Frist von vier Wochen versäumt und kann mich nicht mehr freiwillig versichern."

    Grundsätzlich gilt: Selbständige Berufseinsteiger sollten rund ein Viertel ihrer Arbeitszeit für Eigenorganisation und strategische Planung reservieren. Und dazu gehört eben auch die Vorsorgeplanung.