Sonntag, 19. Mai 2024

EU-Innenminister
Sonderregeln für Ukraine-Flüchtlinge werden bis März 2025 verlängert

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können bis mindestens März 2025 weiter unter den derzeitigen Bedingungen in der Europäischen Union bleiben.

29.09.2023
    Die Flüchtlinge stehen vor dem Gebäude in einer Schlange an; sie sind von hinten fotografiert.
    Flüchtlinge aus der Ukraine vor dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. (picture alliance / dpa / Paul Zinken)
    Die EU-Innenminister einigten sich in Brüssel auf eine Verlängerung der Sonderregeln für die ukrainischen Geflüchteten. Spanien, das derzeit den EU-Ratsvorsitz inne hat, erklärte, damit hätten die mehr als vier Millionen Menschen aus der Ukraine in der EU weiterhin einen sicheren Hafen. Die Einigung muss noch formell bestätigt werden.
    Die EU hatte die Sonderregeln kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs aktiviert. Diese besagen unter anderem, dass die Flüchtlinge kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssen. Zudem haben sie das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft und auf eine Arbeitserlaubnis.
    Diese Nachricht wurde am 29.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.