
Der Parteivorstand erklärte das Ansinnen für zulässig. Damit können die Gegner der geplanten Reform der schwarz-roten Koalition mit dem Sammeln von Stimmen beginnen. Konkret erhalten sie Zugang zu einer Online-Plattform, auf der sich Unterstützer mit ihrer SPD-Mitgliedsnummer eintragen können. Nur diese Stimmen werden für ein mögliches Mitgliederbegehren als zulässig gewertet. Zuvor hatten die Initiatoren mehrere Tausend Unterschriften gesammelt und der Parteiführung übergeben.
Kommen nun binnen zwei Monaten ein Prozent der Parteimitglieder als Unterstützer zusammen, kann das eigentliche Begehren starten. Dies fände erneut auf einer speziellen Plattform statt. Dort müssen dann binnen drei Monaten mindestens 20 Prozent der Mitglieder unterstützen das Vorhaben unterstützen. Erst dann muss das betreffende Parteiorgan - in diesem Fall der Parteivorstand - entscheiden, wie er mit den Forderungen umgeht.
Die Initiatoren wollen erreichen, dass Sanktionen beim Bürgergeld nicht verschärft werden. Die Reform des Bürgergelds ist ein Vorhaben aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag, dem auch mehr als 80 Prozent der SPD-Mitglieder zugestimmt haben.
Diese Nachricht wurde am 26.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
