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Sport und Natur

Immer häufiger finden Veranstaltungen statt, mit denen für einen naturverträglichen Sport und dabei gleichzeitig eine umweltfreundliche Nutzung der Natur geworben wird. Natur und Sport - das passt zusammen, sagen immer mehr Verbände und Vereine und diesem Anspruch trägt auch das Bundesnaturschutzgesetz Rechnung.

Von Susanne Lettenbauer |
    Wenn ein Motorrad krachend durchs Unterholz jagt, die Motocross-Strecke entlanghetzt, dann denkt wohl keiner an umweltverträglichen Natursport, auch wenn er im Freien in der Natur ausgeübt wird. Das Verhältnis von Sport und Natur zueinander schien bisher im landläufigen Verständnis vor allem von gegenseitiger Nichtachtung zu leben. Man denke an Yachtensegler, Golfplätze, Segelflieger.

    Die Ankündigung, das ungleiche Paar in Zukunft zusammenzuspannen erntet deshalb bislang noch eher Kopfschütteln als Zustimmung. Dabei kann Sport, wie Peter Wenzel vom Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft Sachsen-Anhalt betont, sehr wohl zum Naturschutz beitragen:

    Jede Organisation, die ihre Mitglieder, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, zur naturverträglichen Betätigung in der freien Natur anregt, leistet damit für den Naturschutz einen wichtigen Beitrag. Das trifft für die Natursportverbände ohne Abstriche zu. Natursportverbände müssen somit als Verbündete des Naturschutzes betrachtet werden, zumal sie für ihren Sport eine intakte Natur entsprechend § 1 BNatSchG benötigen und dafür auch eintreten.

    Doch derzeit wird noch für den Natursport gemeinsam mit dem LandesSportBund konkret an einer Rahmenvereinbarung gearbeitet. Der erste bundesweite Verband mit zahlreichen Sektionen ist der Deutsche Alpenverein unter Hauptgeschäftsführer Thomas Urban, der kürzlich seinen Antrag auf Anerkennung als Natursportverband in Berlin abgegeben hat:

    Wir haben jetzt den Antrag gestellt an das Bundesumweltministerium. Und wir versprechen uns von dieser Anerkennung schlicht und ergreifend, dass wir bei Verfahren, bei Sperrungsproblematiken, dass wir frühzeitig beteiligt werden, also nicht erst, wenn schon Fakten geschaffen wurden. So dass wir unsere Position nicht wie bisher erst darlegen können, wenn die Sache schon gesperrt ist, d.h. ein Felsen gesperrt ist oder eine Bundesautobahn durch ein Klettergebiet geführt werden soll, sondern bevor Fakten geschaffen wurden, um so die Dinge auch in unserem Sinne zu beeinflussen.

    Und da hat Thomas Urban gleich zwei Projekte im Blick: die Beseitung der grossen Probleme in NRW mit der Klettersperrung in der Eifel und weiter südlich die Sperrungen im Donautal.

    Dass einige Bundesländer mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz und der Novellierung der eigenen Landesnaturschutzgesetze hinsichtlich der sportlichen Betätigung in der Natur keine Schwierigkeiten haben, zeigt sich in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein:

    Das allgemeine Betretungsverbot außerhalb der Wege für Natursachutzgebiete hat Sachsen-Anhalt mittlerweile aufgehoben und durch die Klausel ersetzt: "Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe der Verordnung verboten" (§ 32 Abs. 2), nicht mehr und nicht weniger.

    In Landschaftsschutzgebieten sind nur Handlungen verboten, "die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen" - Joggen, Wandern, Radfahren, auch Paragliden oder Ballonfahren - all das ist damit erlaubt.

    Sein Kollege vom Umweltministerium Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass "im LNatSchG Schleswig-Holstein dem Landessportverband bei der Aufstellung von kommunalen Landschaftsplänen, Landschaftsrahmenplänen für die regionalen Planungsräume sowie dem landesweiten Landschaftsprogramm ein Beteiligungsrecht wie einem Träger öffentlicher Belange bereits eingeräumt worden ist."

    Schluss mit Natursport ist dagegen, wenn bei der Errichtung von Anlagen für die sportliche Betätigung, wie z.B. Golfplätze, Sportboothäfen, Motorsportanlagen regelmäßig ein Eingriff in Natur und Landschaft vorgenommen wird.
    Zwar ist das Bundesnaturschutzgesetz nur ein Rahmengesetz, das den Naturschutz der einzelnen Bundesländer allgemein absteckt

    Dennoch ist zum Beispiel für den Deutschen Alpenverein der praktische Nutzen auf Bundesebene ein erster Schritt - vor allem politischer Art.

    Wir sind natürlich auch Bergsportverband und Nutzerverband, aber unser Ziel ist es eben auch, gerade die Menschen, die in die Berge gehen, so anzuleiten, dass sie den Bergsport natürlich auch naturverträglich ausüben. Deswegen ist die Logik, die ja auch im Bundesnaturschutzgesetz da ist, dass auch das irgendwo Naturschutzarbeit ist. Ich meine, man kann natürlich auch beim Bergsteigen die Natur schädigen, das ist völlig klar, aber wir verstehen unsere Aufgabe darin, zu sagen, bleibt zum Beispiel auf den Wegen, macht keine Abkürzungen oder beim Klettern, dass man eben nicht die sensible Vegetation zerstört. Also ich denke, dass ist kein Widerspruch sondern die Ausübung des Bergsports ist eben auch ein Teil von Naturschutz.

    Eigentlich hat Thomas Urban keine Bedenken, dass sein Verband der erste anerkannte Natursportverband werden wird. Das hat ihm Minister Jürgen Trittin, bekennendes Verbandsmitglied, zugesagt. Wäre da nicht ein Mitarbeiter in Berlin, der den ganzen Antrag kippen könnte – der ehemalige Präsident des Naturschutzbundes NABU Jochen Flasbarth und jetziger Leiter der Abteilung für Naturschutz und nachhaltige Landnutzung im Bundesumweltministerium.