
Der Katastrophenschutz im Kreis Ahrweiler sei unzureichend organisiert gewesen, sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Mannweiler. So habe ein Alarmplan Hochwasser gefehlt, ebenso wie eine systematische Evakuierungsplanung oder Risikoanalysen. Die Verantwortung dafür dürfte der Landrat tragen. Eine Strafbarkeit ergebe sich daraus aber nicht.
Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 waren in Rheinland-Pfalz 135 Menschen ums Leben gekommen.
Diese Nachricht wurde am 18.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.