Nach Änderung des Geschlechtseintrags
Staatsanwaltschaft rechnet mit Unterbringung von Rechtsextremistin Liebich im Frauengefängnis

Die Staatsanwaltschaft Halle geht davon aus, dass die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich wegen ihres geänderten Geschlechtseintrags ihre Haft in einem Frauengefängnis verbüßen wird.

    Marla-Svenja Liebich, bekannte Rechtsextremistin, sitzt in einem Saal des Landgerichts.
    Liebich wird die Haft wohl im Frauengefängnis absitzen. (Sebastian Willnow/dpa)
    Sollte es dort zu Schwierigkeiten kommen, müsse man diesen innerhalb der Justizvollzugsanstalt Chemnitz begegnen, sagte Pressesprecher Bernzen dem MDR. Dass sie in einem Männergefängnis untergebracht werden könne, sei trotz allem unwahrscheinlich. Das sächsische Justizministerium hatte erklärt, vor dem Haftantritt müssten möglicherweise noch ärztliche oder psychologische Stellungnahmen eingeholt werden. Hintergrund seien Medienberichte, Liebich habe ihren Geschlechtseintrag nur geändert, um die Haftbedingungen zu beeinflussen.
    Liebich war 2023 - damals noch als Sven Liebich - vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
    Diese Nachricht wurde am 21.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.