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Stammzellen per Botendienst

Medizin. - Während die Diskussion über die embryonalen Stammzellen erst in den letzten Wochen richtig in Gang gekommen ist, werden immer mehr Fälle bekannt, in denen derartige Zelllinien bereits importiert wurden oder importiert werden sollen. Das ist legal, da das Embryonenschutzgesetz nur die Produktion in Deutschland verbietet. Die entsprechenden Sendungen kommen mit dem Kurierdienst.

    In einem gut isolierten Styroporkasten lagern die wertvollen Zellkulturen auf minus 78,5 Grad heruntergekühlt. Für die niedrigen Temperaturen sorgt eine ordentliche Menge Trockeneis. Rund 25 Kilogramm kann die Menge an gefrorenem Kohlendioxid wiegen, die Zellprobe dagegen bringt gerade ein Gramm auf die Waage. Natürlich muss das Material durch den Zoll. "Das ist in der Regel kein Problem, wenn sie humanes oder auch tierisches Material in Form von Zellen einführen und es für Forschungszwecke bestimmt ist", erklärt der Kinderonkologe Professor Christoph Klein. Doch auch wenn das Material für Heilversuche eingesetzt werden soll, hilft ein entsprechendes Legitimationsschreiben beim Zoll. Allerdings muss für solche Sendungen Zoll bezahlt werden, während die für Forschungszwecke gedachten Materialien zollfrei sind. Bei der Unterscheidung muss sich der Zollbeamte allerdings blind auf den deklarierenden Wissenschaftler verlassen, denn ohne eingehende genetische Tests kann man nicht unterscheiden ob es menschliche Zellkultur oder eine von der Maus ist. "Wir bürgen natürlich mit unserem Namen dafür", erklärt Christoph Klein. Bei der Einfuhrerklärung muss der verantwortliche Wissenschaftler genau beschreiben, welche Kultur zu welchem Zweck eingeführt wird. "Von daher bürge ich natürlich auch mit meinem Namen dafür, dass keine illegalen Schritte eingeleitet werden", so Klein.

    [Quelle: Michael Engel]