Mittwoch, 24. April 2024

Wahlrechtsreform
Steinmeier unterzeichnet Gesetz

Die Wahlrechtsreform zur Begrenzung der Mandate im Bundestag kann in Kraft treten.

09.06.2023
    Bundespräsident Steinmeier unterzeichnete das entsprechende Gesetz, das nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
    Mehrere Oppositionsparteien wollen das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Linke sowie das Bundesland Bayern haben Klagen angekündigt. Sie fühlen sich durch die Reform benachteiligt. Das Gesetz war im März mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und einiger AfD-Abgeordneter vom Bundestag und später vom Bundesrat beschlossen worden.
    Das neue Wahlrecht deckelt die Zahl der Sitze im Bundestag auf 630. Derzeit sind es 736. Überhang- und Ausgleichsmandate sowie die Grundmandatsklausel fallen weg. Durch sie zogen Parteien auch dann in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.
    Diese Nachricht wurde am 09.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.