Formal betrachtet geht es bei der Drucksache 872/06 im Bundesrat nur um eine kleine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Tatsächlich aber könnte dieser Tag der Beginn vom Ende eines Dauerkonfliktes sein. Der Entwurf zur steuerlichen Förderung des Rußpartikelfilters hat sich auf den Weg durch das Gesetzgebungsverfahren gemacht. Seit fünf Jahren diskutieren die Automobilindustrie, verschiedene Bundesressorts und die Bundesländer miteinander. Mehrmals schon stand eine Lösung kurz bevor und scheiterte dann doch. Erst im November stoppte die Unionsfraktion im Bundestag das Vorhaben erneut. Schließlich aber gab es doch noch eine Einigung. Verhaltene Zufriedenheit bei denen, die seit Jahren für den Filter kämpfen. Daniel Kluge vom Verkehrsclub Deutschland VCD:
" Es ist auf jeden Fall gut. dass es endlich eine steuerliche Förderung für die Leute geben soll, die ihre Diesel-Pkw mit Russfilter nachrüsten. Was wir uns gewünscht hätten, wäre gewesen, dass in dem Gesetzentwurf auch noch eine zweite Förderstufe für diejenigen drin ist, die eine bessere Technikstufe einbauen. Das fehlt. Aber immerhin: Wir haben 9 Millionen Dieselfahrzeuge ungefähr auf deutschen Straßen zugelassen, und da muss dringend was passieren, dass die eben sauberer werden und weniger Feinstaub ausstoßen. "
Geht alles glatt, soll das geänderte Gesetz zum 1. April in Kraft treten. Dann erhalten alle Autofahrer, die ihr Dieselfahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, eine Steuerbefreiung in Höhe von 330 Euro. Die Regelung soll rückwirkend gelten für alle Pkw, die seit dem 1. Januar 2006 nachgerüstet wurden. Am 31. Dezember 2009 läuft sie aus. So weit der positive Anreiz zur Nachrüstung, es gibt aber auch einen negativen im Gesetzentwurf. Wer keinen Filter einbauen lässt oder sich einen Neuwagen kauft, der nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert erreicht, muss vier Jahre lang einen Steuerzuschlag zahlen, nämlich 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum. Finanzielle Anreize. Und doch legt der Autobesitzer erst einmal drauf. Die Filterkosten belaufen sich auf rund 600 Euro. Förderung plus Vermeidung des Steuerzuschlags ergeben aber nur rund 400 Euro. Das ist aber nicht die ganze Rechnung, sagt Daniel Kluge vom VCD:
" Einmal: Es wird in den nächsten Jahren in immer mehr Städten Fahrverbote für Diesel-Pkw geben, die keinen Filter haben. Einfach weil die Feinstaubbelastung zu hoch ist. Und zum zweiten, für alle, die den Filter nicht einbauen, wird auch der Wiederverkaufswert entsprechend des Fahrzeugs geringer ausfallen. Wenn man diese beiden Sachen im Kopf hat, dann rechnet sich eigentlich für die meisten, die einen gebrauchten Diesel fahren, diese Nachrüstung, auch wenn es direkt so im ersten Schritt nicht finanziell auf Null rauskommt. "
Ziel des Gesetzes ist die deutliche Verminderung der Feinstaubkonzentration in der Luft, vor allem in den Städten. Nach einer Schätzung der Weltgesundheitsorganisation verkürzen die Feinstaubemissionen das Leben der Deutschen um durchschnittlich 10 Monate. Würden die EU-Grenzwerte eingehalten, könnten 17.000 vorzeitige Todesfälle jährlich vermieden werden. Dazu soll nun der Rußpartikelfilter beitragen. Er hält 90 Prozent des Feinstaubes zurück. In den meisten Diesel-Neuwagen ist er mittlerweile serienmäßig eingebaut. Bei älteren Autos soll nun eben die Gesetzesänderung nachhelfen. Noch ist der Entwurf aber nicht beschlossen. Er hat noch mehrere Hürden zu nehmen: die Bundestagslesungen und schließlich wieder eine Bundesratssitzung - am 16. Februar.
" Es ist auf jeden Fall gut. dass es endlich eine steuerliche Förderung für die Leute geben soll, die ihre Diesel-Pkw mit Russfilter nachrüsten. Was wir uns gewünscht hätten, wäre gewesen, dass in dem Gesetzentwurf auch noch eine zweite Förderstufe für diejenigen drin ist, die eine bessere Technikstufe einbauen. Das fehlt. Aber immerhin: Wir haben 9 Millionen Dieselfahrzeuge ungefähr auf deutschen Straßen zugelassen, und da muss dringend was passieren, dass die eben sauberer werden und weniger Feinstaub ausstoßen. "
Geht alles glatt, soll das geänderte Gesetz zum 1. April in Kraft treten. Dann erhalten alle Autofahrer, die ihr Dieselfahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, eine Steuerbefreiung in Höhe von 330 Euro. Die Regelung soll rückwirkend gelten für alle Pkw, die seit dem 1. Januar 2006 nachgerüstet wurden. Am 31. Dezember 2009 läuft sie aus. So weit der positive Anreiz zur Nachrüstung, es gibt aber auch einen negativen im Gesetzentwurf. Wer keinen Filter einbauen lässt oder sich einen Neuwagen kauft, der nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert erreicht, muss vier Jahre lang einen Steuerzuschlag zahlen, nämlich 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum. Finanzielle Anreize. Und doch legt der Autobesitzer erst einmal drauf. Die Filterkosten belaufen sich auf rund 600 Euro. Förderung plus Vermeidung des Steuerzuschlags ergeben aber nur rund 400 Euro. Das ist aber nicht die ganze Rechnung, sagt Daniel Kluge vom VCD:
" Einmal: Es wird in den nächsten Jahren in immer mehr Städten Fahrverbote für Diesel-Pkw geben, die keinen Filter haben. Einfach weil die Feinstaubbelastung zu hoch ist. Und zum zweiten, für alle, die den Filter nicht einbauen, wird auch der Wiederverkaufswert entsprechend des Fahrzeugs geringer ausfallen. Wenn man diese beiden Sachen im Kopf hat, dann rechnet sich eigentlich für die meisten, die einen gebrauchten Diesel fahren, diese Nachrüstung, auch wenn es direkt so im ersten Schritt nicht finanziell auf Null rauskommt. "
Ziel des Gesetzes ist die deutliche Verminderung der Feinstaubkonzentration in der Luft, vor allem in den Städten. Nach einer Schätzung der Weltgesundheitsorganisation verkürzen die Feinstaubemissionen das Leben der Deutschen um durchschnittlich 10 Monate. Würden die EU-Grenzwerte eingehalten, könnten 17.000 vorzeitige Todesfälle jährlich vermieden werden. Dazu soll nun der Rußpartikelfilter beitragen. Er hält 90 Prozent des Feinstaubes zurück. In den meisten Diesel-Neuwagen ist er mittlerweile serienmäßig eingebaut. Bei älteren Autos soll nun eben die Gesetzesänderung nachhelfen. Noch ist der Entwurf aber nicht beschlossen. Er hat noch mehrere Hürden zu nehmen: die Bundestagslesungen und schließlich wieder eine Bundesratssitzung - am 16. Februar.