Wer in Zukunft Pharmazie, Psychologie, Biologie oder ein medizinisches Fach studieren möchte, muss sich jetzt früher um seine Bewerbung kümmern. Der Grund: Die Fächer haben eine bundesweite Zulassungsbeschränkung per Numerus clausus. Ab dem Wintersemester 2005 gilt für sie ein neues Bewerbungsverfahren. Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, kurz ZVS, entscheidet künftig nicht mehr allein über die Verteilung der Studienanwärter. Auch die Hochschulen haben jetzt ein Mitspracherecht. ZVS-Sprecher Bernhard Scheer:
" Erste wesentlich Neuerung ist, dass die Universitäten 60 Prozent der Plätze jetzt nach eigenen Kriterien besetzen können. Und die zweite wichtige Neuerung betrifft konkret erst mal die Bewerber. Sie müssen sich nämlich dann, wenn sie so genannte Alt-Abiturienten sind, also sprich im Vorjahr schon Abitur gemacht haben, spätestens bis zum 31. Mai bei der ZVS beworben haben. "
Das heißt, sechs Wochen früher als bisher. Die Bewerbungen gehen weiterhin an die ZVS. Die vergibt zunächst 40 Prozent aller Studienplätze – je zur Hälfte nach Abiturnoten und Wartezeit. Über die anderen sechzig Prozent entscheiden dann die Hochschulen. Wichtiges Kriterium bleibt die Abiturnote. An der Universität Duisburg-Essen werden Bewerber für den Studiengang Medizin außerdem zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Prodekan Rainer Leisten:
" Sie müssten erst mal mit einer guten Durchschnittsnote uns von der ZVS als potentielle Studienkandidatin für diese Auswahlgespräche genannt werden. Und dann werden Punkte abgefragt, das Interesse für das Studium, die Erwartungen an das Studium, sind sie realistisch oder unrealistisch, wenn im Medizinstudium z.B. jemand antworten würde, er will im Prinzip nur viel Geld verdienen, dann würde das wahrscheinlich nicht so sonderlich positiv bewertet. "
Nach einem Punktesystem wird dann entschieden, wer einen Studienplatz an der Universität Duisburg-Essen bekommt. Jede Hochschule hat andere Auswahlkriterien. Die Universität Rostock etwa legt im Fach Medizin neben der Abiturnote auch Wert auf gute Noten in Mathematik, Naturwissenschaften und Deutsch. Und an der Universität Konstanz bekommen angehende Psychologen Pluspunkte, wenn sie eine Berufsausbildung haben. Bernhard Scheer.
" Die Kriterien, die die Universitäten benutzen können, sind im wesentlichen im Hochschulrahmengesetz und in den Landesgesetzen beschrieben. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch außerschulisches Engagement, soziales Engagement mit zu berücksichtigen, in Baden-Württemberg und Thüringen gibt es Regelungen, dass man außerschulische Lernleistungen berücksichtigen kann, also beispielsweise Teilnahme an Jugend forscht oder ähnlichen Wettbewerben, das ist also von Land zu Land unterschiedlich. "
Die Hochschulen wollen mit dem neuen Bewerbungsverfahren Studierende und Lehrangebot besser aufeinander abstimmen. Sie erhoffen sich, auf diese Weise die Qualität der Ausbildung zu erhöhen. Und auch die Studierenden profitieren von dem neuen System, sagt Rainer Leisten:
" Ich glaube schon, dass in den Fächern, in denen die Auswahlgespräche dann stattfinden, auch bei Studierenden, bei den potentiellen Studierenden natürlich ein Eindruck von der Universität entsteht und zwar ein ziemlich persönlicher Eindruck. Und umgekehrt bekommen die Lehrenden ein Bild von den potentiellen Studierenden und ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Aspekt, also man weiß ein bisschen genauer, auf was man sich einlässt. "
Bislang gelten die neuen Regelungen für die Studiengänge Psychologie, Medizin, Biologie und Pharmazie. Viele Hochschulen wünschen sich aber, sie auch auf andere Fächer zu übertragen. Und auch die Studierenden von morgen finden das neue Bewerbungsverfahren gut. Wie Laura Meyer aus Rheinbach bei Bonn, die zur Zeit die 12. Klasse besucht. Am vergangenen Freitag hat sie sich auf der Messe Einstieg ABI in Köln bereits über Studienangebote informiert.
" Das befürworte ich sehr, auf jeden Fall, auch das persönliche Gespräch, ich denke, dass einige sich vielleicht nicht so mit ihren Noten überzeugen können, aber dafür viel mehr im persönlichen Gespräch, auf jeden Fall. "
Alle Infos zur Bewerbung bei der ZVS gibt es bei der
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS).
" Erste wesentlich Neuerung ist, dass die Universitäten 60 Prozent der Plätze jetzt nach eigenen Kriterien besetzen können. Und die zweite wichtige Neuerung betrifft konkret erst mal die Bewerber. Sie müssen sich nämlich dann, wenn sie so genannte Alt-Abiturienten sind, also sprich im Vorjahr schon Abitur gemacht haben, spätestens bis zum 31. Mai bei der ZVS beworben haben. "
Das heißt, sechs Wochen früher als bisher. Die Bewerbungen gehen weiterhin an die ZVS. Die vergibt zunächst 40 Prozent aller Studienplätze – je zur Hälfte nach Abiturnoten und Wartezeit. Über die anderen sechzig Prozent entscheiden dann die Hochschulen. Wichtiges Kriterium bleibt die Abiturnote. An der Universität Duisburg-Essen werden Bewerber für den Studiengang Medizin außerdem zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Prodekan Rainer Leisten:
" Sie müssten erst mal mit einer guten Durchschnittsnote uns von der ZVS als potentielle Studienkandidatin für diese Auswahlgespräche genannt werden. Und dann werden Punkte abgefragt, das Interesse für das Studium, die Erwartungen an das Studium, sind sie realistisch oder unrealistisch, wenn im Medizinstudium z.B. jemand antworten würde, er will im Prinzip nur viel Geld verdienen, dann würde das wahrscheinlich nicht so sonderlich positiv bewertet. "
Nach einem Punktesystem wird dann entschieden, wer einen Studienplatz an der Universität Duisburg-Essen bekommt. Jede Hochschule hat andere Auswahlkriterien. Die Universität Rostock etwa legt im Fach Medizin neben der Abiturnote auch Wert auf gute Noten in Mathematik, Naturwissenschaften und Deutsch. Und an der Universität Konstanz bekommen angehende Psychologen Pluspunkte, wenn sie eine Berufsausbildung haben. Bernhard Scheer.
" Die Kriterien, die die Universitäten benutzen können, sind im wesentlichen im Hochschulrahmengesetz und in den Landesgesetzen beschrieben. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch außerschulisches Engagement, soziales Engagement mit zu berücksichtigen, in Baden-Württemberg und Thüringen gibt es Regelungen, dass man außerschulische Lernleistungen berücksichtigen kann, also beispielsweise Teilnahme an Jugend forscht oder ähnlichen Wettbewerben, das ist also von Land zu Land unterschiedlich. "
Die Hochschulen wollen mit dem neuen Bewerbungsverfahren Studierende und Lehrangebot besser aufeinander abstimmen. Sie erhoffen sich, auf diese Weise die Qualität der Ausbildung zu erhöhen. Und auch die Studierenden profitieren von dem neuen System, sagt Rainer Leisten:
" Ich glaube schon, dass in den Fächern, in denen die Auswahlgespräche dann stattfinden, auch bei Studierenden, bei den potentiellen Studierenden natürlich ein Eindruck von der Universität entsteht und zwar ein ziemlich persönlicher Eindruck. Und umgekehrt bekommen die Lehrenden ein Bild von den potentiellen Studierenden und ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Aspekt, also man weiß ein bisschen genauer, auf was man sich einlässt. "
Bislang gelten die neuen Regelungen für die Studiengänge Psychologie, Medizin, Biologie und Pharmazie. Viele Hochschulen wünschen sich aber, sie auch auf andere Fächer zu übertragen. Und auch die Studierenden von morgen finden das neue Bewerbungsverfahren gut. Wie Laura Meyer aus Rheinbach bei Bonn, die zur Zeit die 12. Klasse besucht. Am vergangenen Freitag hat sie sich auf der Messe Einstieg ABI in Köln bereits über Studienangebote informiert.
" Das befürworte ich sehr, auf jeden Fall, auch das persönliche Gespräch, ich denke, dass einige sich vielleicht nicht so mit ihren Noten überzeugen können, aber dafür viel mehr im persönlichen Gespräch, auf jeden Fall. "
Alle Infos zur Bewerbung bei der ZVS gibt es bei der
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS).