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Störerhaftung
Koalition schafft Hürden für offenes WLAN ab

Union und SPD haben den Weg für offene private WLAN-Hotspots in Deutschland freigemacht. Die Koalitionsparteien einigten sich auf die Abschaffung der Störerhaftung, nach der die privaten Betreiber von Hotspots für das Fehlverhalten von Nutzern haften müssen.

11.05.2016
    Eine Hand hält ein Schild mit einem WLAN-Symbol, im Hintergrund das Hamburger Rathaus.
    WLAN in der Stadt: Künftig wird es für private und nebengewerbliche Betreiber leichter, ihr Netz zur Verfügung zu stellen. (dpa / Daniel Reinhardt)
    Künftig gilt für private oder nebengewerbliche Anbieter wie Restaurantbesitzer das gleiche Haftungsprivileg wie für gewerbliche Internet-Provider. Sie müssen dann nicht mehr für zum Beispiel illegale Downloads von Musik und Filmen der Nutzer haften.
    Die Koalitionsparteien einigten sich auch darauf, den offenen WLAN-Zugriff ohne eine technische Hürde wie eine Zugangsverschlüsselung oder eine vorgeschaltete Seite zu ermöglichen. "Jetzt kann jeder sein Netz öffnen und hat keine Haftungsrisiken", sagte der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil.
    Die Störerhaftung hat bisher immer als Barriere beim Ausbau freier Internet-Hotspots in Deutschland gegolten. Experten bescheinigen der Bundesrepublik im Vergleich zu anderen Ländern hier seit langem einen deutlichen Nachholbedarf.
    Der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, legte nach der Entscheidung zur Abschaffung der Störerhaftung eine Forderung nach definitiver Verantwortlichkeit für Netzpolitik im Kabinett nach.
    (vic/tzi)