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Stolpersteine für Studierende aus Dritte-Welt-Ländern

    Der Anteil ausländischer Studierender an deutschen Hochschulen soll deutlich steigen. Dies ist allgemein bekannt und viele Hochschulen setzen alle Hebel in Bewegung, um ihre Attraktivität gerade auch für ausländische Studierende unter Beweis zu stellen. Auch die Ausländerbehörden folgen der allgemeinen Direktive, die Einreise für Studienanfänger aus aller Welt möglichst problemlos zu gestalten. Sie fordern zwar eine finanzielle Bürgschaft in Höhe von Tausend Mark, dafür reichte es aber aus, dass diese von einem Familienmitglied im Herkunftsland unterschrieben und notariell bekundet wurde.

    Jetzt kam jedoch ans Tageslicht, dass die Ausländerbehörde in Wuppertal einen ganz anderen Kurs fährt. Studenten aus Schwarzafrika und einigen asiatischen Ländern mussten einen Finanzier und Bürgen in Deutschland nachweisen, bevor sie ihr Studium an der Uni Wuppertal aufnehmen konnten. Seit sechs Monaten wird wohl so verfahren - doch offiziell gewusst hat es scheinbar keiner. Erst der Fall einer jungen Studentin aus Bukina Faso, die die üblichen Unterlagen eingereicht hatte und deren Einreise-Antrag dennoch abgewiesen worden war, brachte die momentane Praxis der Ausländerbehörde ans Licht. Der Clou an der Geschichte: die Regelung betrifft nicht alle Studenten aus nicht EU-Staaten. Ganz gezielt sind es wohl Studierwillige aus armen Ländern, bei denen eine sogenannte Referenzperson in Deutschland verlangt wird. Die Aussage von Karl-Heinz Braun vom Ausländeramt scheint dies zu bestätigen: "Insbesondere bei schwarz-afrikanischen Staaten und bestimmten asiatischen Staaten wollen wir eine Kontaktperson in Deutschland haben, da wir dann sicher sind, dass der Lebensunterhalt der Studenten auch wirklich sichergestellt ist". Jetzt hat sich das nordrhein-westfälische Innenministerium eingeschaltet, die Sachbearbeiter zur Räson gerufen. Zusätzliche Bürgschaften seien nur in absoluten Ausnahmefällen notwendig, so hieß es aus dem Ministerium.

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