Nein, diese Eier gleichen sich nicht wie ein Ei dem anderen. Der Süßwarenhersteller Storck hatte seine beliebten Schokoküsse "Dickmann´s" letztes Jahr Ostern in Eierform auf den Markt gebracht. Dagegen hatte eine Werbeagentur aus Münster geklagt. Ihr Vorwurf: Die Eier seien Plagiate.
Doch das Landgericht Düsseldorf entschied heute: Storck darf seine eierförmigen Schokoküsse auch weiterhin verkaufen.
Die Werbeagentur aus Münster hatte bereits 2008 ein Schokokuss-Ei entwickelt - und markenrechtlich schützen lassen. Danach habe man das Konzept der Firma Storck vorgestellt - eine Reaktion des Süßwarenherstellers habe es, so der Anwalt des Unternehmens, aber nie gegeben.
Die Storck-Anwälte argumentierten dagegen: Ein Ei sei als natürliche Form gar nicht schützbar. Auch den Vergleichsvorschlag, den Schöpfern des Münsteraner Eis eine geringe Lizenzgebühr zu zahlen, lehnten die Anwälte ab. Heute entschieden die Richter, nein, es handle sich nicht um ein Plagiat.
Aber: Nicht etwa, weil das Ei als natürliche Form überhaupt nicht markenrechtlich geschützt werden könne. Das in Münster entwickelte Schaumkuss-Ei sei durchaus schutzwürdig, erklärte die zuständige Richterin. Sie argumentierte aber, "Dickmann´s Dicke Eier" würden sich ausreichend von den Eiern aus Münster unterscheiden. Konkret hieß es, die Storck-Eier seien etwas gedrungener.
Doch das Landgericht Düsseldorf entschied heute: Storck darf seine eierförmigen Schokoküsse auch weiterhin verkaufen.
Die Werbeagentur aus Münster hatte bereits 2008 ein Schokokuss-Ei entwickelt - und markenrechtlich schützen lassen. Danach habe man das Konzept der Firma Storck vorgestellt - eine Reaktion des Süßwarenherstellers habe es, so der Anwalt des Unternehmens, aber nie gegeben.
Die Storck-Anwälte argumentierten dagegen: Ein Ei sei als natürliche Form gar nicht schützbar. Auch den Vergleichsvorschlag, den Schöpfern des Münsteraner Eis eine geringe Lizenzgebühr zu zahlen, lehnten die Anwälte ab. Heute entschieden die Richter, nein, es handle sich nicht um ein Plagiat.
Aber: Nicht etwa, weil das Ei als natürliche Form überhaupt nicht markenrechtlich geschützt werden könne. Das in Münster entwickelte Schaumkuss-Ei sei durchaus schutzwürdig, erklärte die zuständige Richterin. Sie argumentierte aber, "Dickmann´s Dicke Eier" würden sich ausreichend von den Eiern aus Münster unterscheiden. Konkret hieß es, die Storck-Eier seien etwas gedrungener.