Niemand darf mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen Geschäfte machen, sagt Justizminister Heiko Maas. Es geht hier um den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Deshalb will Maas das Sexualstrafrecht umfassend reformieren. Heißt konkret: Wer Nacktbilder von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen unbefugt herstellt oder verbreitet, soll künftig hart bestraft werden, mit Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren. Das geht aus dem Referentenentwurf hervor, der dem Hauptstadtstudio vorliegt, und den Maas gestern an die übrigen Ressorts zur Abstimmung verschickt hat.
Danach soll künftig nicht nur Kinderpornographie strafbar sein, sondern grundsätzlich die persönlichkeitsverletzende Herstellung und Weitergabe von Bildern unbekleideter Personen, insbesondere von Kindern, auch außerhalb von Wohnungen oder geschützten Räumen. Auch bloßstellende Aufnahmen sollen künftig verboten sein. Wer solche Bilder herstellt, dem drohen Haftstrafen von bis zu einem Jahr. Werden die Aufnahmen verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht, steigt die Höchststrafe auf drei Jahre. Dabei sei es unerheblich, ob für die Aufnahmen Geld gefordert werde, erläuterte das Ministerium. Auch die Weitergabe von unerlaubten Nacktbildern in Tauschbörsen soll künftig verboten sein.
Justizminister Maas stellt damit klar, dass sogenannte Posing-Bilder nicht mehr erlaubt sind. Damit sind Aufnahmen von nackten oder leichtbekleideten Kindern und Jugendlichen in – wie es in dem Entwurf heißt - unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung gemeint. Aber auch scheinbar harmlose Fotos von nackten Kindern beim Baden oder Spielen sollen unter Strafe gestellt werden, wenn sie von unbefugten Personen gemacht werden. Private Familienfotos vom Strand zählten nicht dazu, betonte Maas. Wir sollten nichts kriminalisieren, was zum Alltag vieler Eltern gehört.
Maas reagiert mit dem Entwurf auch auf den Fall des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, der von einer kanadischen Firma Fotos nackter Kinder bezogen haben soll. Im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover war eine Debatte über Lücken im Strafrecht entbrannt, die Maas nun schließen will. Er setzt mit seinem Vorstoß aber auch – wie es in einem Begleitschreiben zum Entwurf heißt – eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern um.
Aber auch Erwachsene sollen künftig besser geschützt werden. Maas will generell bloßstellende oder Nacktaufnahmen von anderen Personen, gegen deren Willen gemacht und verbreitet werden, nicht nur von Kindern.
Hart bestraft werden sollen künftig auch Täter, die sich Kindern per Mail oder in Chatforen sexuell nähern. Mit Strafe muss auch rechnen, wer – Zitat: Kinder- und Jugendpornographische Livedarbietungen besucht oder veranstaltet. Außerdem will der Sozialdemokrat erreichen, dass Sexualstraftaten länger verfolgt werden können. Erst ab dem 30. Lebensjahr des Opfers sollen Taten verjähren, bislang liegt die Verjährungsfrist bei 21 Jahren. Von der Verschärfung sind auch Deutsche betroffen, die sich im Ausland niedergelassen haben. Ein in Thailand lebender Deutscher etwa, der sexuell übergriffig wird, soll künftig nach deutschem Strafrecht erfasst werden, unabhängig davon, wo das Opfer lebt, erläutert das Ministerium.