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Strahlendes Lächeln adieu?

Am 1. Januar 2005 tritt eine weitere Stufe der Gesundheitsreform in Kraft. Dann wird der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen. Die Versicherten sind allerdings verpflichtet, eine ergänzende Zahnersatzversicherung abzuschließen. Mit ihrer Hilfe sollen die Kosten für Zahnbrücken, Kronen und Prothesen abgedeckt werden. Wo kann man die Versicherung abschließen? Muss man sich überhaupt selbst darum kümmern? Welche Leistungen werden zu welchen Preisen übernommen? Sollte man eine bestehende private Zusatzversicherung kündigen oder wird sie umgewandelt? Brauchen Kinder eine Zusatzversicherung? Und wie steht es um den Versicherungsschutz bei Langzeitarbeitslosen oder Sozialhilfeempfängern? Diese und andere Fragen rund um die Zahnersatzversicherung erörtert Birgid Becker mit Experten im heutigen "Marktplatz".

Am Mikrofon: Birgid Becker |
    Die E-Mail-Adresse lautet: marktplatz@dradio.de

    Gesprächspartner waren:

    Elke Weidenbach - Verbraucherzentrale NRW
    Antonius Wienefoet - AOK-Bundesverband
    Prof. Dieter Heidemann - Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der Universität Frankfurt
    Dieter Krenkel - Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung