In der Auseinandersetzung um den geplanten Ausschluss von länger Studierenden aus der studentischen Arbeitsvermittlung "Heinzelmännchen" an der FU Berlin kommt es jetzt zu ersten Klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Hintergrund ist eine vom Berliner Studentenwerk erlassene Richtlinienänderung. Danach sollen ab Mitte September keine Jobs mehr an Langzeitstudenten vermittelt werden, die seit mehr als zehn Jahren in der Heinzelmännchen-Kartei geführt werden. Rechtsanwalt Clemens Vogelsberg, der die betroffenen Studierenden in der Sache vertritt, hält diesen Ausschluss für rechtswidrig, da es dem Studentenwerk an der Ermächtigung zum Erlass der Ausschlussregelung fehle. Weiterhin sei das gewählte Ausschlusskriterium sachwidrig und willkürlich gewählt. Es gebe weder eine sozialversicherungsrechtliche Notwendigkeit noch einen Beleg für eine nennenswerte Entlastung der Arbeitsvermittlung durch diese Maßnahme.
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Arbeitsvermittlung Heinzelmännchen
Campus & Karriere berichtete am 24.8.1999 über die Richtlinienänderung bei den Heinzelmännchen
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