
Das US-Unternehmen hatte deutsche Liedtexte genutzt, um seinen KI-Chatbot "ChatGPT" zu trainieren. Auf Anfragen an das System wurden die Texte exakt oder zumindest weitgehend identisch ausgegeben. Das wertete das Gericht als Beleg dafür, dass diese von OpenAI gespeichert worden waren.
Der Betreiber des KI-Chatbots hatte zuvor argumentiert, ChatGPT speichere keine Texte dauerhaft, sondern generiere lediglich neue Inhalte auf Grundlage statistischer Muster. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Aktenzeichen 42 O 14139/24)
Diese Nachricht wurde am 11.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
