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Studenten in Dortmunder Studentenwohnheimen besorgt über den Umgang mit ihren Daten

Eigentlich hätten sich die Studierenden freuen können: die Wohnheime des Studentenwerks Dortmund wurden ans Internet angeschlossen und das für nur acht Mark mehr im Monat. Stutzig wurden einige, als sie den Anhang zum Mietvertrag unterzeichnen sollten. Daniel Ilger, AStA-Referent für Hochschulpolitik, erklärt: "Punkt 9 besagt, dass Daten gespeichert und bearbeitet werden können". Keinen Freifahrschein für den Umgang mit ihren Daten wollten die Betroffenen ausstellen. Die allgemeine Formulierung "Daten dürfen gespeichert und bearbeitet werden" klang für viele wie eine pauschale Erlaubnis zur Überwachung. Das Studentenwerk verwies darauf, dass bestimmte Daten und die fließende Datenmenge gespeichert werden müssten. Nur so könne man die monatliche Höchstquote kontrollieren und einschreiten, wenn sich jemand unerlaubt Zugang zum Netz verschaffe, so die Argumente der Verantwortlichen beim Studentenwerk.

    Als der AStA die Landesdatenschutz-Stelle in Düsseldorf einschaltete, forderten die Datenschützer, eine genaue Beschreibung für die Verwendung der Daten. Bei einem zweiten Anlauf musste das Studentenwerk dann auch noch ergänzend spezifizieren, was sie unter ''privaten Daten'' versteht. Die dritte Version liegt nun zur Kontrolle beim Landesdatenschutzbeauftragten - und wird aller Voraussicht nach durchkommen.