Studenten in Dortmunder Studentenwohnheimen besorgt über den Umgang mit ihren Daten
Eigentlich hätten sich die Studierenden freuen können: die Wohnheime des Studentenwerks Dortmund wurden ans Internet angeschlossen und das für nur acht Mark mehr im Monat. Stutzig wurden einige, als sie den Anhang zum Mietvertrag unterzeichnen sollten. Daniel Ilger, AStA-Referent für Hochschulpolitik, erklärt: "Punkt 9 besagt, dass Daten gespeichert und bearbeitet werden können". Keinen Freifahrschein für den Umgang mit ihren Daten wollten die Betroffenen ausstellen. Die allgemeine Formulierung "Daten dürfen gespeichert und bearbeitet werden" klang für viele wie eine pauschale Erlaubnis zur Überwachung. Das Studentenwerk verwies darauf, dass bestimmte Daten und die fließende Datenmenge gespeichert werden müssten. Nur so könne man die monatliche Höchstquote kontrollieren und einschreiten, wenn sich jemand unerlaubt Zugang zum Netz verschaffe, so die Argumente der Verantwortlichen beim Studentenwerk.