Der Gerichtsbeschluss gilt erst einmal nur für die Humboldt-Universität und für die drei Kläger-Studenten, doch in der Urteilsbegründung verneinen die Richter die Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung für ganz Berlin. Berlins Innensenator Ehrhart Körting hält dennoch an ihr fest und will das Urteil anfechten: "Es gilt nicht in Bezug auf alle anderen Erkundungen, die wir eingezogen haben. Insbesondere werden wir alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, diese Entscheidung des Landgerichts Berlin noch einmal einer höheren Instanz zuzuführen." Der Rechtsanwalt der drei Studenten, Sönke Hilbrans, interpretiert das Urteil jedoch anders: als wichtige Entscheidung, möglicherweise mit Präzedenz-Charakter: "Der Rechtsbefehl richtet sich natürlich nur an die Behörden des Landes Berlin. Behörden in anderen Bundesländern sind davon nicht direkt betroffen, aber es existiert jetzt doch ein sehr sorgfältiges Präjudiz im Land Berlin, sodass andere Bundesländer gut beraten sind, auch in ihrem Bereich noch einmal zu überdenken, ob sie eine Rasterfahndung weiterhin durchführen können und dürfen."
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Ausführliche Informationen zum Urteil und über den Weg dahin hält der ReferentInnen-Rat der Humboldt-Universität zu Berlin auf seinen Internetseiten bereit.