Thorsten Deppner ist einer der Studenten der gegen die Hochbegabten-Förderung der Uni Freiburg klagt. Er hält die Befreiungsregelungen für rechtswidrig:
"So umstritten wie IQ-Tests in der Forschung sind - auf die man im übrigen lernen kann und die man auch immer wieder absolvieren kann- ob man daran festmachen kann, dass eine Person besonders förderungswürdig ist, was das Hochschulstudium angeht?!? Das bezweifle ich stark."
Er kritisiert, dass die Leistungen während des Studiums keine Rolle spielen. Das Baden-Württembergische Hochschulgesetz erlaubt den Universitäten Studenten von den Studiengebühren zu befreien, wenn sie hochbegabt sind oder herausragende Leistungen im Studium bringen. Wie sie das aber genau regelt, bleibt der einzelnen Universität überlassen.
Stefan Hunn studiert im neunten Semester Physik und hat sein Vordiplom mit 1,0 absolviert. Er hält sich deswegen ebenfalls für förderungswürdig und möchte von den Gebühren befreit werden. Er hält das jetzige System für ungerecht und klagt deswegen ebenfalls gegen die Freiburger Uni:
"Man stelle sich zwei Studenten vor, die exakt die gleichen Studienleistungen gebracht haben. Der eine wird von einer Stiftung gefördert, der andere nicht. Folglich wird der eine Student von der Uni Freiburg von den Gebühren befreit, der andere nicht."
Hätte Stefan Hunn ein Stipendium eines Förderwerks, müsste er keine Studiengebühren bezahlen. Diese Förderwerke sind aber häufig Stiftungen, die Parteien, Gewerkschaften, Kirchen oder anderen gesellschaftlichen Gruppen nahe stehen:
"Manche mögen das aus parteipolitischen oder religiösen Gründen nicht und werden dann dafür bestraft, dass sie eben nicht Mitglied in so einer Stiftung sind. Obwohl ihre Noten dafür durchaus ausgereicht hätten."
Die Universität widerspricht: Die meisten Stipendien würden rein nach Leistung vergeben, unabhängig von Glaube oder politischer Einstellung. Und deshalb sei dieses Auswahlkriterium geeignet. Prorektor Karl-Reinhard Volz:
"Bei den Begabtenförderungsstipendien gehen wird davon aus, dass diese Studierenden so intensiv geprüft worden sind, auf ihre Begabung und ihre Leistungen im Studium, dass wir sicher sein können, dass wir die richtigen hochbegabten finden."
In Freiburg wurden im vergangenen Semester insgesamt rund 500 Studenten von den Gebühren befreit. Schließlich möchte die Freiburger Uni besonders begabte Studenten anlocken. Denn das sei gut für das Lernklima. Und der Intelligenz-Test sei ein geeignetes Mittel:
"Wir gehen davon aus, dass wir mit den IQ-Tests tatsächlich die Hochbegabten herausfiltern können. Wir wollen die Hochbegabten in Freiburg haben und deshalb halten wir daran fest"
Wer mehr als 130 Punkte beim IQ-Test nachweisen kann, wird derzeit für zwei Semester befreit von den Studiengebühren. Bis dahin könne der Student sich dann um ein Stipendium bemühen, um weiterhin von den Gebühren befreit zu werden.
Thorsten Deppner sieht darin eine soziale Schieflage. Denn laut Statistik würden Stipendien vor allem Kinder aus sozial besser gestellten Familien erhalten. Und diese würden nun auch noch von den Studiengebühren befreit.
Gegen eine Befreiung für Hochbegabte ist aber nicht generell. Was auch immer am Ende der Verhandlung herauskommt, Thorsten Deppner wird es nicht mehr betreffen. Er hat inzwischen sein Studium beendet und promoviert.
"Mir geht es vor allem darum, diese Befreiungsregelung hier anzugreifen und dafür zu sorgen, dass die Universität das auf einer rechtmäßigen Art und Weise in Zukunft macht, weil so wie es im Moment läuft, halte ich das für eine himmelschreiende Ungerechtigkeit."
Seit der Einführung der Studiengebühren gibt es an den Universitäten in Baden-Württemberg verschiedene Befreiungsregeln für die sogenannten Hochbegabten: In Tübingen werden zum Beispiel alle befreit, die einen Abidurchschnitt von 1,2 oder besser vorlegen. In Ulm sind es die besten fünf Prozent eines Jahrgangs. Dabei zählen bestimmte Klausuren als Auswahlkriterium. Die Uni Konstanz hatte ebenfalls einen IQ von 130 Punkten von als Hürde- diese Regelung hat die Uni aber selbst wieder abgeschafft. In Freiburg fordert man zusätzlich zum IQ-Test, inzwischen auch Gespräche mit den Professoren. Vielleicht auch mit Blick auf die jetzige Verhandlung. Wie es in Freiburg aber genau weitergeht, wird vom Urteil des Verwaltungsgerichts abhängen. Damit wird in ein bis zwei Wochen gerechnet.
"So umstritten wie IQ-Tests in der Forschung sind - auf die man im übrigen lernen kann und die man auch immer wieder absolvieren kann- ob man daran festmachen kann, dass eine Person besonders förderungswürdig ist, was das Hochschulstudium angeht?!? Das bezweifle ich stark."
Er kritisiert, dass die Leistungen während des Studiums keine Rolle spielen. Das Baden-Württembergische Hochschulgesetz erlaubt den Universitäten Studenten von den Studiengebühren zu befreien, wenn sie hochbegabt sind oder herausragende Leistungen im Studium bringen. Wie sie das aber genau regelt, bleibt der einzelnen Universität überlassen.
Stefan Hunn studiert im neunten Semester Physik und hat sein Vordiplom mit 1,0 absolviert. Er hält sich deswegen ebenfalls für förderungswürdig und möchte von den Gebühren befreit werden. Er hält das jetzige System für ungerecht und klagt deswegen ebenfalls gegen die Freiburger Uni:
"Man stelle sich zwei Studenten vor, die exakt die gleichen Studienleistungen gebracht haben. Der eine wird von einer Stiftung gefördert, der andere nicht. Folglich wird der eine Student von der Uni Freiburg von den Gebühren befreit, der andere nicht."
Hätte Stefan Hunn ein Stipendium eines Förderwerks, müsste er keine Studiengebühren bezahlen. Diese Förderwerke sind aber häufig Stiftungen, die Parteien, Gewerkschaften, Kirchen oder anderen gesellschaftlichen Gruppen nahe stehen:
"Manche mögen das aus parteipolitischen oder religiösen Gründen nicht und werden dann dafür bestraft, dass sie eben nicht Mitglied in so einer Stiftung sind. Obwohl ihre Noten dafür durchaus ausgereicht hätten."
Die Universität widerspricht: Die meisten Stipendien würden rein nach Leistung vergeben, unabhängig von Glaube oder politischer Einstellung. Und deshalb sei dieses Auswahlkriterium geeignet. Prorektor Karl-Reinhard Volz:
"Bei den Begabtenförderungsstipendien gehen wird davon aus, dass diese Studierenden so intensiv geprüft worden sind, auf ihre Begabung und ihre Leistungen im Studium, dass wir sicher sein können, dass wir die richtigen hochbegabten finden."
In Freiburg wurden im vergangenen Semester insgesamt rund 500 Studenten von den Gebühren befreit. Schließlich möchte die Freiburger Uni besonders begabte Studenten anlocken. Denn das sei gut für das Lernklima. Und der Intelligenz-Test sei ein geeignetes Mittel:
"Wir gehen davon aus, dass wir mit den IQ-Tests tatsächlich die Hochbegabten herausfiltern können. Wir wollen die Hochbegabten in Freiburg haben und deshalb halten wir daran fest"
Wer mehr als 130 Punkte beim IQ-Test nachweisen kann, wird derzeit für zwei Semester befreit von den Studiengebühren. Bis dahin könne der Student sich dann um ein Stipendium bemühen, um weiterhin von den Gebühren befreit zu werden.
Thorsten Deppner sieht darin eine soziale Schieflage. Denn laut Statistik würden Stipendien vor allem Kinder aus sozial besser gestellten Familien erhalten. Und diese würden nun auch noch von den Studiengebühren befreit.
Gegen eine Befreiung für Hochbegabte ist aber nicht generell. Was auch immer am Ende der Verhandlung herauskommt, Thorsten Deppner wird es nicht mehr betreffen. Er hat inzwischen sein Studium beendet und promoviert.
"Mir geht es vor allem darum, diese Befreiungsregelung hier anzugreifen und dafür zu sorgen, dass die Universität das auf einer rechtmäßigen Art und Weise in Zukunft macht, weil so wie es im Moment läuft, halte ich das für eine himmelschreiende Ungerechtigkeit."
Seit der Einführung der Studiengebühren gibt es an den Universitäten in Baden-Württemberg verschiedene Befreiungsregeln für die sogenannten Hochbegabten: In Tübingen werden zum Beispiel alle befreit, die einen Abidurchschnitt von 1,2 oder besser vorlegen. In Ulm sind es die besten fünf Prozent eines Jahrgangs. Dabei zählen bestimmte Klausuren als Auswahlkriterium. Die Uni Konstanz hatte ebenfalls einen IQ von 130 Punkten von als Hürde- diese Regelung hat die Uni aber selbst wieder abgeschafft. In Freiburg fordert man zusätzlich zum IQ-Test, inzwischen auch Gespräche mit den Professoren. Vielleicht auch mit Blick auf die jetzige Verhandlung. Wie es in Freiburg aber genau weitergeht, wird vom Urteil des Verwaltungsgerichts abhängen. Damit wird in ein bis zwei Wochen gerechnet.