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Studienplatz mit Rechtsschutz erstreiten

Wer sich um einen Studienplatz bewirbt und eine Absage erhält, fragt sich oft, ob wirklich alle vorhandenen Studienplätze auch vergeben werden. Nachprüfen können Studieninteressierte das nur, wenn sie gegen die ablehnende Hochschule klagen, und das kostet Geld. Allerdings nicht immer das der Studierenden. Wann die Rechtsschutzversicherung einspringt, verrät Thorsten Rudnik vom .

Moderation: Jörg Biesler |
    Jörg Biesler: 8.400 Studienplätze für Medizin gibt es im Wintersemester, 35.000 Bewerber dafür. Es können also gar nicht alle einen Platz bekommen. Aber es werden wohl nicht einmal 8.400 Plätze vergeben, weil die Universitäten nicht das ganze Kontingent ausschöpfen. So ist das auch in vielen anderen Studiengängen, und deshalb gibt es für Studienanfänger eine Chance, doch noch einen Platz zu bekommen. Dazu müssen Sie aber klagen.

    Thorsten Rudnik: Ja, das ist leider richtig, denn die Universitäten müssen ihr Vergabeprinzip wirklich nur dem Gericht gegenüber offen legen, und erst dann, wenn entsprechend dann rauskommt, dass noch Kapazitäten frei sind, dann muss die Uni entsprechend diese Plätze verteilen.

    Biesler: Jetzt ist das in einem Fall so gewesen, dass ein Bewerber gegen 14 Universitäten klagen wollte, an denen hatte er sich beworben, aber er hatte keinen Studienplatz bekommen. Und die Rechtsschutzversicherung hat gesagt, nein, das bezahlen wir nicht. Wie ist denn da die Rechtslage?

    Rudnik: Ja, also der Rechtsschutzversicherer hatte gesagt, dass es geradezu mutwillig sei, gleich 14 Universitäten gleichzeitig zu verklagen und hatte außerdem gemeint, dass gar keine Erfolgsaussichten da waren. Die Richter am OLG Celle haben aber gesagt, nein, nein, grundsätzlich hat der Medizinstudent hier das Recht, und der Rechtsschutzversicherer muss auch tatsächlich die Kosten für diese Verfahren übernehmen. Er hat allerdings gesagt, 14 ist vielleicht tatsächlich ein bisschen viel, er hat es auf zehn beschränkt. Aber für diese zehn Verfahren musste der Rechtsschutzversicherer tatsächlich dann bezahlen.

    Biesler: Wenn jetzt die Rechtsschutzversicherung tatsächlich die Kosten einer solchen Klage übernimmt und ich sehe an den Universitäten das Urteil, das dann letztlich ergeht, im Prozess, das zeigt, es sind nicht alle Studienplätze vergeben worden von den Universitäten, die haben welche zurückgehalten, nicht alle Plätze sind besetzt worden, habe ich dann als Klagender auch tatsächlich die Möglichkeit, das Recht, einen solchen Studienplatz zu bekommen?

    Rudnik: Das habe ich leider nicht. Also der Kläger selbst, auch in diesem Fall, hat damit keinen persönlichen Anspruch auf den gewünschten Studienplatz erreicht. Er kommt dann am Ende genauso in den großen Topf und muss dann eben auf ein erfolgreiches Los hoffen. Denn entsprechend werden die Plätze, die noch frei sind, wirklich im Losverfahren vergeben.

    Biesler: Haben sich die Rechtsschutzversicherer schon zu dem Urteil geäußert? Erwarten die jetzt vielleicht eine Klagewelle?

    Rudnik: Das werden sie sicherlich nicht tun, weil dieses Verfahren im Endeffekt natürlich doch von jedem Einzelnen geführt werden muss, und das ist, glaube ich, auch bisher übliche Praxis gewesen. Ich glaube nicht, dass das durch diese Entscheidung des OLG Celle nun vermehrt zunehmen wird.

    Biesler: Wenn ich jetzt meine Rechtsschutzversicherung verklagen muss, damit die wiederum eine Klage zahlen vor dem Gericht, wer zahlt mir denn eigentlich die Klage gegen die Rechtsschutzversicherung?

    Rudnik: Das ist leider nicht ganz so einfach. Grundsätzlich übernehmen Rechtsschutzversicherungen, sofern man diesen Privatrechtsschutz hat, auch Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen. Allerdings gibt es dann wieder Versicherer, die im Kleingedruckten drin stehen haben, ja schon, aber gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer wiederum nicht. Das heißt, hier kann man nur sagen, bitte aufmerksam in den Bedingungen mal nachschauen und bitte natürlich vorher, bevor man einen Anwalt einschaltet, sondern da einfach im Vorwege das mal abklären, ob diese Streitigkeiten tatsächlich dann auch durch den eigenen Rechtsschutzversicherer gedeckt wären.

    Biesler: Voraussetzung ist natürlich in jedem Fall, dass man selber oder die Eltern unter Umständen eine Rechtsschutzversicherung überhaupt abgeschlossen haben.

    Rudnik: Ja, bei vielen Studenten ist es wirklich noch so, solange sie unter 25 sind und eben noch kein eigenes Einkommen darüber erzielen, neben dem Studium, sind sie tatsächlich noch bei den Eltern mitversichert. Das heißt, einfach die Police der Eltern mal dahingehend überprüfen.

    Biesler: Vielen Dank. Thorsten Rudnik hat uns aufgeklärt darüber, wann die Rechtsschutzversicherung zahlt, wenn ich mir einen Studienplatz vor Gericht erstreiten will.