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Studierende wollen ihre Uni retten

Nach der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg können sich Bürger über Volksinitiativen oder Volksbegehren direkt in die Rathauspolitik einmischen. Von diesem Recht haben Studierende der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik Gebrauch gemacht, als sie im vergangenen Herbst die Volksinitiative "Volksuni - Rettet die Bildung" gestartet haben. Heute nahm der Hamburger Senat zur so genannten Volksuni Stellung.

17.08.2004
    Nach der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg können sich Bürger über Volksinitiativen oder Volksbegehren direkt in die Rathauspolitik einmischen. Von diesem Recht haben Studierende der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik gebrauch gemacht, als sie im vergangenen Herbst die Volksinitiative "Volksuni - Rettet die Bildung" gestartet haben. Heute nahm der Hamburger Senat zur so genannten Volksuni Stellung.

    Die Initiatoren der Volksuni fordern zunächst, dass die Hamburger Univervität für Wirtschaft und Politik (HWP) als eigenständige Hochschule erhalten bleibt. Die HWP ist die einzige Hochschule in Hamburg, die Studierende ohne Abitur mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung besuchen können. Der parteilose Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Dräger will die HWP mit ihren 2800 Studierenden zum 1. April des kommenden Jahres schließen und der Hamburger Universität angliedern.

    Außerdem fordert die Volksinitiative, dass Senator Dräger seine Studiengebühren zurücknimmt. In Hamburg müssen Langzeitstudierende seit dem Sommersemester 500 Euro Studiengebühren bezahlen. Daneben verlangen die Studierenden ein nachfrageorientiertes Studienplatzangebot: Es sollen so viele Studienplätze angeboten werden wie Bewerber da sind.

    Wissenschaftssenator Dräger stellte in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz zunächst fest, dass die Volksinitiative mit 14.000 Unterschriften das notwendige Quorum von 10.000 Stimmen erreicht hat und damit gültig ist. Zugleich kündigte Dräger aber an, das Hamburger Verfassungsgericht anzurufen. Er sieht in den Forderungen zu den Studiengebühren und zum Studienplatzangebot einen Eingriff in das Haushaltsrecht, der einer Volksinitiative nicht erlaubt ist.

    Von Seiten der Volksinitiative wurde darauf hingewiesen, dass Dräger die Forderung nach dem Erhalt der HWP nicht erwähnte. Eine der Initiatorinnen vertrat die Ansicht, dass sich nun die Hamburger Bürgerschaft noch einmal mit den Thema beschäftigen müsse.

    Wann die Richter über die Volksinitiative entscheiden, bleibt nun abzuwarten.