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Tabakwerbeverbot

In Zeitungen, Zeitschriften, im Radio und im Internet darf ab dem Jahr 2005 nicht mehr für Zigaretten geworben werden. Im Kino und auf Plakaten soll Tabakwerbung hingegen weiterhin erlaubt sein.

    Die Bundesregierung stimmte gegen die Vorlage, mit der Begründung, die Kompetenzen der EU würden eindeutig überschritten. Sie unterstütze aber grundsätzlich alle Bestrebungen der EU und auf internationaler Ebene, um die negativen gesundheitlichen Folgen des Rauchens zu reduzieren.

    Am Telefon: Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer

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