
Das müsse für alle gelten, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextrem eingestuft würden, erklärten die Organisatoren, darunter der Politiker und Kabarettist Nico Semsrott. Die Hamburger Kundgebung sei Auftakt zu weiteren Veranstaltungen gewesen. Künftig solle es in allen Landeshauptstädten so lange jeden zweiten Samstag im Monat Demonstrationen geben, bis der Bundesrat entsprechende Anträge stelle.
Das Bundesverfassungsgericht wird nicht von sich aus tätig. Verfahren gegen Parteien können nur vom Bundestag, Bundesrat oder von der Bundesregierung eröffnet werden.
Diese Nachricht wurde am 09.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
