Drogenpolitik
Teil-Freigabe auch bei SPD-Politikern in der Kritik - Cannabis-Verband bemängelt Beschränkungen

Die von der Bundesregierung beschlossene Teil-Legalisierung von Cannabis ist auch in den Reihen der SPD auf Kritik gestoßen.

17.08.2023
    Ein Mann zündet sich einen großen Joint an. Man sieht sieht nur die Lippen und die Nase von der Seite und die Hand des Mannes mit dem Feuerzeug. Im Vordergrund sind Cannabis-Blätter.
    Die Kritik an der Teil-Freigabe von Cannabis hält an (imago images / C3 Pictures / via www.imago-images.de)
    Der thüringische Innenminister Maier sagte der Deutschen Presse-Agentur, er habe Sorge, dass die leichtere Verfügbarkeit wieder mehr Leute an die Droge heranführe. Der SPD-Politiker stellte sich damit an die Seite des Hamburger Innensenators Grote - ebenfalls SPD -, der die Pläne der Ampelparteien im Bund auch ablehnt. Erfahrungen aus anderen Ländern hätten gezeigt, dass mit der Legalisierung der Konsum deutlich zunehme - mit allen Risiken und Nebenwirkungen, sagte Grote.

    Lauterbach verteidigt Pläne bei RTL

    Bundesgesundheitsminister Lauterbach sagte im Sender RTL, man habe das Problem mit einer über die Jahre hinweg gescheiterten Cannabispolitik nicht in den Griff bekommen, sodass heute mehr Kinder und Jugendliche die Droge konsumierten. Durch die geplante Freigabe für Erwachsene werde der Konsum sicherer und eher eingedämmt, weil man den ausufernde Schwarzmarkt, der ein Grund für erhöhten Konsum sei, zurückdränge werde, führte der SPD-Politiker aus. Für Minderjährige bleibe Cannabis verboten. Zudem seien Aufklärungskampagnen über die Risiken des Konsums geplant.
    Kritik kam vor allem von CDU und CSU. Der CDU-Gesundheitspolitiker Sorge sagte, die Regierung nehme das Abhängigkeitsrisiko billigend in Kauf. Bayerns Gesundheitsminister Holetschek forderte Bundeskanzler Scholz auf, bei dem Vorhaben die Notbremse ziehen.

    Cannabis-Verband bemängelt "unverhältnismäßige" Beschränkungen

    Unzufrieden äußerte sich auch der "Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs" (CSCD). Vorstandsmitglied Waack-Jürgensen sagte ebenfalls im Sender RTL, die geplanten Cannabis-Vereine könnten die Nachfrage nicht – wie vom Gesetz vorgesehen – decken. Sie reichten nicht aus, um die Konsumenten in Deutschland mit Cannabis zu versorgen. Mit Blick auf die geplanten Abstandsregeln solcher Klubs zu Schulen und Kitas kritisierte Waack-Jörgensen fehlende „Verhältnismäßigkeit“. Eine Einrichtung mit Glücksspiel dürfe 50 Meter von einer Einrichtung mit Kindern entfernt sein. "Warum muss das bei Cannabis jetzt weiter weg sein?" Zugleich widersprach Waack-Jörgensen Warnungen, die Klubs könnten die Droge an Minderjährige weitergeben. Der Generalverdacht sei unangebracht: "Um es mal so zu sagen Wir sind nicht alle potenzielle Prädatoren, die immer nur darauf aus sind, Cannabis unrechtmäßig weiterzugeben."
    Der vom Kabinett gebilligte Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen. In speziellen Vereinen, sogenannten Cannabis-Klubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.
    Diese Nachricht wurde am 17.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.