Freitag, 19. April 2024

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Themenreihe Mittelpunkt Mensch
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Zum Pflegefall werden und nicht mehr über die eigene Behandlung entscheiden können: In solch eine Situation kann jeder Mensch durch Krankheit, Unfall oder im Alter geraten. Um den eigenen Willen auch dann, vor allem am Lebensende, noch durchzusetzen und Unklarheit bei Ärzten und Familienangehörigen zu vermeiden, gibt es die Patientenverfügung. Wann und wie sollte eine Patientenverfügung verfasst werden?

Am Mikrofon: Carsten Schroeder | 28.02.2017
    Eine Seniorin liest am Dienstag (12.10.2010) in Ilmenau die Ausfüllhilfe für die vom Justizministerium herausgegebene Patientenverfügung.
    Eine Seniorin liest die Ausfüllhilfe für die vom Justizministerium herausgegebene Patientenverfügung. (picture-alliance/ dpa / Michael Reichel)
    In der lässt sich angeben, ob im Endstadium einer tödlichen Erkrankung beispielsweise künstlich ernährt oder beatmet werden soll. Doch immer wieder sind solche Schriftstücke zu ungenau. Es kommt zu Konflikten unter Angehörigen. Ärzte dürfen nicht gemäß der Verfügung eingreifen. Im Sommer 2016 entschied der Bundesgerichtshof: Bindend seien Patientenverfügungen nur dann, wenn einzelne ärztliche Maßnahmen und Behandlungssituationen konkret genannt werden. Was für medizinischen Maßnahmen und Behandlungssituationen sind zu beachten? Und welche rechtlichen Möglichkeiten haben Angehörige von Pflegebedürftigen im Notfall?
    Gerne können Sie sich beteiligen: Hörertelefon: 00800 - 4464 4464 und E-Mail: sprechstunde@deutschlandfunk.de
    Studiogäste:
    • Dr. med. Doris Dorsel, Ärztekammer Westfalen-Lippe
    • Wolfgang Putz, Rechtsanwalt für Medizinrecht, München
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